Parteijugend zu abhängig?
Berlin (epd/nd). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wird heute die bisherige Finanzierung von Parteijugendorganisationen voraussichtlich als verfassungswidrig verwerfen. Das Familienministerium räumte am Dienstag indirekt ein, im Rechtsstreit mit der Linksjugend solid keinen Vergleich anzustreben. Die Richter hatten bereits im Februar zu erkennen gegeben, dass sie die bisherige Praxis aufgrund fehlender organisatorischer Unabhängigkeit der Jugendorganisationen als »verdeckte Parteienfinanzierung« ansehen. Grundsätzlich seien aber alle gleich zu behandeln.
Zum Rechtsstreit war es gekommen, weil das Ministerium 2006 eine Förderung von solid ablehnte. Da die Jugendorganisation unter dem Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen stehe, käme der beantragte jährliche Zuschuss in Höhe von 64 000 Euro aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes nicht in Frage, hieß es.
Die Jungen Liberalen sowie die Grüne Jugend erhielten im selben Jahr rund doppelt so viel Geld aus dem Etat. Die Jusos sowie die Junge Union bekamen jeweils über 300 000 Euro.
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