Tipp an Nutzer: Einfach mal abschalten!

Neue Nutzungsregeln bei Google seit 1. März 2012

  • Lesedauer: 3 Min.
Beim Internetdienste-Anbieter Google änderte sich zum 1. März Grundlegendes im Umgang mit Nutzerdaten: Die Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen wurden neu geregelt. Darin sehen Datenschützer allerdings einen Verstoß gegen EU-Richtlinien.

Was ist künftig anders?

Schon lange ist Google mehr als nur eine Suchmaschine. Zu den Angeboten gehören auch das Video-Netzwerk Youtube, der E-Mail-Dienst GoogleMail, das soziale Netzwerk Google+ und das Online-Office-Programm. Künftig will Google die Daten, die Nutzer in diesen Diensten hinterlassen, einfacher miteinander verknüpfen. Dazu werden etwa 60 einzelne Datenschutzbestimmungen zu einer vereint.

Wie verändern sich die Google-Dienste für die Nutzer?

Google will es Nutzern erleichtern, zwischen einzelnen Diensten hin- und her zu wechseln. Dazu werden auch verschiedene Nutzernamen vereinheitlicht, die von Anwendern für verschiedene Dienste vorliegen. Durch Angaben zu Vorlieben oder persönliche Daten, die Nutzer bei Google-Diensten hinterlassen, will das Unternehmen den Anwendern unter anderem personalisierte Suchergebnisse liefern.

Wer ist von den neuen Datenschutzregeln betroffen?

Die Neuerungen betreffen alle Internetnutzer, die Google-Dienste - ob als Suchmaschine oder Nachrichtenportal - nutzen. Praktische Auswirkungen haben die neuen Regeln vor allem für Nutzer mit Google-Konto. Nutzt ein Kunde etwa Google-Mail, kann der Konzern künftig diese Daten zusammenführen. Daraus könnte Google personalisierte Suchergebnisse ableiten und etwa beim Suchwort »Golf« erkennen, ob das Auto oder der Sport gemeint sind. Im Übrigen müssen die Nutzer den neuen Bestimmungen nicht extra zustimmen. Das erfolgt passiv durch das Nutzen der Google-Angebote.

Welche Daten erfasst Google?

Das hängt davon ab, wie Nutzer Google in Anspruch nehmen. Für die Nutzung vieler Angebote müssen Nutzer ein Konto anlegen. Dort hinterlegen Nutzer zum einen persönliche Daten wie Name, E-Mail oder auch Kreditkartennummer. Zum anderen sammelt Google Daten über die Nutzung seiner Dienste, die im Falle angemeldeter Nutzer auch diesen zugeordnet werden können.

Was kann der Nutzer tun?

Den Datenschutzbestimmungen ganz auszuweichen, würde einen Verzicht auf Google-Dienste bedeuten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband empfiehlt Internetnutzern, nicht alle Informationen im Netz bei einem einzigen Anbieter zu vereinen. So könnten Nutzer etwa ihre Fotos anstatt bei Google bei anderen Anbietern online teilen oder andere soziale Netzwerke nutzen. Zudem müssen Nutzer bei einigen Google-Diensten wie der Suchmaschine während des Surfens nicht immer angemeldet sein. Bestimmte Funktionen wie die personalisierte Suche lassen sich im Google-Konto auch abstellen. Also einfach mal abschalten!

Wie kann ich mein Google-Konto löschen?

Hierfür hält Google eine eigene Funktion bereit. Die Daten bleiben dann noch etwa 60 Tage gespeichert. Danach sind die Daten weg. Zum Löschen müssen sich Nutzer bei ihrem Konto anmelden. Sie wählen die Funktion »Konto schließen und alle damit verknüpften Dienste und Informationen löschen«. Auch können Nutzer die Daten nur einzelner Produkte wie etwa Google-Mail löschen. AFP/nd

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