Kassenbriefe gegen die Angst
Neue Regelungen sollen die Organspendebereitschaft der Bevölkerung erhöhen
Zahlreiche kranke Menschen, deren Leben mit der Spende eines Organs gerettet werden könnte, werden sich über die Nachricht gefreut haben: Ein gemeinsamer Antrag aller Bundestagsabgeordneten sieht vor, dass die Krankenkassen jeden Bürger ab 16 Jahren schriftlich auffordern, über die Bereitschaft zur Organspende nachzudenken.
Im besten Falle kommt dann ein ausgefüllter Spendeausweis an die Kasse zurück, im schlechtesten landet der Brief der Kasse im Papierkorb. Die Hoffnung, die alle Parlamentarier mit diesem Vorgehen verbinden: Die Menschen denken darüber nach, sprechen miteinander und entscheiden sich öfter, als das jetzt der Fall ist, einem Kranken mit einer Organspende zu helfen. Umfragen zufolge sind drei Viertel der Deutschen grundsätzlich dazu bereit, aber nur ein Viertel hat bislang tatsächlich einen Ausweis, in dem diese Absicht dokumentiert ist. Derzeit warten 12 000 Kranke auf ein Spenderorgan, viele sterben, bevor sie es erhalten können.
Das Gesetz, über das heute in erster Lesung im Bundestag gesprochen wird, beinhaltet über die Entscheidungslösung hinaus bessere Informationen für die Bevölkerung, die Ausgabe von Organspendeausweisen durch Pass- und Bürgerämter sowie die Pflicht der Krankenhäuser, Transplantationsbeauftragte einzusetzen. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sollen Organlebendspender besser abgesichert werden, etwa durch eine Entgeltfortzahlung von sechs Wochen. Aus der Sicht zahlreicher Abgeordneter, Ärzte, Wissenschaftler, Kranker ist die freiwillige Zustimmung der bestmögliche Weg, die Zahl der Organ- und Gewebespenden zu erhöhen. Doch es gibt auch weiterhin erhebliche Vorbehalte und abweichende Haltungen.
So haben die Grünen in letzter Minute einen Änderungsantrag eingereicht, der das Prozedere zwischen dem potenziellen Spender und seiner Krankenkasse betrifft: Die Kasse soll demzufolge später nicht das Ja oder Nein des Versicherten auf der Chipkarte schreiben und lesen können. Dies solle einzig dem Versicherten vorbehalten sein, die geplante Mitwirkung der Kasse widerspreche dem Datenschutz. Auch die Hospizstiftung kritisiert diesen Passus. Darüber hinaus will sie auch die Ängste künftiger Spender und ihrer Angehörigen im Gesetz berücksichtigt wissen.
Einige Mediziner sprechen sich nach wie vor für eine Widerspruchslösung aus, wie es sie in der DDR gab und in einigen europäischen Ländern wie Luxemburg, Spanien, Österreich und Portugal auch nach wie vor gibt. Sie behandelt alle Menschen als potenzielle Spender, die dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Ganz und gar gegen den Organersatz wendet sich der Bundestagsabgeordnete Ilja Seifert (LINKE). Er hält ihn für einen »Irrweg« und den für eine Organspende vorausgesetzten Hirntod für erfunden. Das Sterben sei ein Prozess. Das Bestreben, die Spendebereitschaft zu erhöhen, verändere das Menschenbild, es nähre die Illusion ewiger Gesundheit und wecke Begehrlichkeiten, passende Organe zu kaufen. Seifert hält es für eine Lüge, dass rein medizinische Gesichtspunkte die Organzuteilung steuerten. Ginge es nach ihm, müsste dem Organversagen medizinisch besser vorgebeugt werden und die Entwicklung künstlicher Organe sowie die Sterbebegleitung optimiert werden.
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