Irreführende Verkehrsschilder
Wird eine falsche Fahrweise durch eine extrem missverständliche Beschilderung hervorgerufen, kann eine sonst mögliche Strafe entfallen. So sprach das Thüringer Oberlandesgericht am 6. Mai 2010 (Az. 1 Ss 20/10) einen Angeklagten vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung frei.
Hintergrund: Ein Fahrradfahrer war mit einer plötzlich aus ihrer Hofeinfahrt herauslaufenden Frau zusammengestoßen. Die Frau stürzte und verletzte sich schwer. Für den Radfahrer war die Kollision mit ihr aufgrund der beschränkten örtlichen Sichtverhältnisse nicht zu vermeiden. Er war mit 10 bis 15 km/h nicht »gerast«.
Die Frage war allein, ob er deshalb schuldhaft oder fahrlässig gehandelt hatte, weil der Unfall auf einem Gehweg geschehen war, wo das Radfahren grundsätzlich nur Kindern bis zu zehn Jahren erlaubt ist. In den ersten beiden Instanzen wurde der Angeklagte verurteilt. Die Revision vor dem Oberlandesgericht führte aber zum Freispruch.
Der Radfahrer sei zwar objektiv nicht berechtigt gewesen, auf dem Gehweg mit dem Rad zu fahren. Sein Irrtum, dort fahren zu dürfen, könne ihm nicht vorgeworfen werden. Die Verkehrsbeschilderungen müssten so gestaltet sein, dass »Sinn und Tragweite der getroffenen Regelung durch einen beiläufigen Blick erkennbar seien, ohne nähere Überlegungen anzustellen«. Diesen Anforderungen sei die irreführende Beschilderung vor Ort nicht gerecht geworden. Daher sei dem Angeklagten kein Schuldvorwurf zu machen.
Er war etwa 200 Meter vor der Ortschaft durch eine Schilderkombination aus dem Gefahrzeichen »Radfahrer kreuzen« und dem darunter angebrachten Hinweisschild »Radwanderweg« auf den links neben der Straße verlaufenden späteren Unfallweg geleitet worden. Bei dieser Beschilderung sei der Irrtum, den bei gleichem Aussehen plötzlich als Gehweg weitergeführten Weg auch innerorts befahren zu dürfen, naheliegend gewesen. Es gab dort kein Verkehrszeichen »nur Fußgänger«.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.