Einheitlicher oder getrennter Mietvertrag?
BGH zur Garagenkündigung
Der BGH stellte zunächst fest, dass eine Garage nicht separat gekündigt werden kann, wenn sie Bestandteil des Wohnungsmietvertrages ist. Das war aber hier nicht der Fall. Es handele sich also um ein vom Wohnungsmietvertrag unabhängiges Mietverhältnis. Die Garage befand sich nach dem Verkauf des Grundstücks nunmehr im Besitz eines anderen Eigentümers, und dieser habe damit auch das Recht zur Kündigung.
Wenn es sich aber bei getrennten Vertragsverhältnissen (einen Vertrag für die Wohnung und einen anderen für die Garage) um das gleiche Grundstück des Vermieters handele, könne angenommen werden, dass die beiden Vertragsverhältnisse nach dem Willen der Beteiligten eine rechtliche Einheit bilden würden. Das sei im Regelfall auch so zu sehen, wenn sich Wohnung und Garage auf dem gleichen Grundstück des Vermieters befinden.
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2011, Az. VIII ZR 251/10
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.