Schlappe für die Airlines

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Frankfurt am Main (AFP/nd). Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies am Dienstag eine Schadenersatzklage der drei größten deutschen Fluggesellschaften Lufthansa, Airberlin und Tuifly wegen eines Streiks am Flughafen Stuttgart im Jahr 2009 zurück. Sie hatten die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) auf 32 500 Euro Schadenersatz verklagt. Die Gewerkschaft hatte die Entscheidung des Gerichts im Vorfeld als Grundsatzurteil bezeichnet.

In dem Verfahren ging es um einen Ausstand der Fluglotsen am Flughafen Stuttgart. Die Lotsen wollten den Arbeitskampf von Mitarbeitern der Vorfeldkontrolle und Verkehrszentrale mit einem Solidaritätsstreik unterstützen. Dieser Solidarstreik wurde jedoch durch einen Beschluss des Arbeitsgerichtes Frankfurt vorzeitig gestoppt, weswegen nur eine begrenzte Anzahl von Flügen ausfiel. Trotzdem klagten die Fluggesellschaften.

Das Gericht urteilte nun, die Fluggesellschaften hätten den entstandenen Schaden »grundsätzlich hinzunehmen«, solange es sich um »übliche oder unvermeidbare Folgenwirkungen des Arbeitskampfes handelt«. Neben den drei größeren Airlines war auch die Lufthansa-Tochter Germanwings juristisch gegen die Gewerkschaft vorgegangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Lufthansa-Sprecher sagte, man werde prüfen, ob Berufung eingelegt werde.

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