Nur mit Einverständnis der Mieter zulässig

Leserfrage zur Umstellung von Gas auf Strom

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Wohnungsgenossenschaft hat angekündigt, dass die Energieversorgung von Gas auf Elektroenergie umgestellt werden soll. Ist das ohne Zustimmung der Mieter erlaubt? Wir wollen auch weiterhin mit Gas heizen und kochen.
Ingrid R., Berlin

Wenn die Wohnung bisher laut Mietvertrag mit Gas versorgt wird, kann die Umstellung nur vorgenommen werden, wenn die Mieter damit einverstanden sind. Das geht auch aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 30. März 2011 (Az. 11 C 212/10) hervor. Die besagte Umstellung kann auch nicht als zustimmungspflichtige Modernisierung gewertet werden, denn eine Verbesserung des Wohnwertes tritt dadurch nicht ein.

Allerdings ist das Problem umstritten. Gas und Elektroenergie sind gleichwertige Energieträger, aber Strom ist teurer als Gas. Die Ankündigung des Vermieters wird, wie unsere Leserin weiter mitteilte, als »Umfassendes Fernwärmeprogramm« bezeichnet. Wenn in diesem Zusammenhang geplant sein sollte, vorhandene Gasetagenheizungen gegen den Anschluss an eine Fernheizung auszutauschen, ist das eine andere Situation. Das gilt als Modernisierung, weil Fernwärme - volkswirtschaftlich gesehen - effektiver ist als Einzelheizungen. Einer solchen Maßnahme müssen Mieter zustimmen. Es könnte auch sein, dass die Umstellung vom Vermieter von staatlicher Seite gefordert wird, weil die örtliche Gasversorgung nicht mehr ausreichend ist. Dann handelt es sich um eine Maßnahme, die der Vermieter nicht zu vertreten hat und die von den Mietern zu dulden ist (§ 559 BGB).

Den Mietern ist zu raten, sich beim Vorstand der Genossenschaft über das Vorhaben und die Begründung der vorgesehenen Energieträgerumstellung zu informieren. Dazu ist der Vermieter auf jeden Fall verpflichtet.

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