Berliner Sozialgericht:
Rausschmiss “sozial vertretbar”
(nd-kirschey). Die sechsköpfige Familie K. muss ihre Wohnung in Schöneberg, in der sie seit 15 Jahren lebt, aufgeben. Das entschied am Montag das Berliner Sozialgericht. Sie wird aus dem Kiez vertrieben und muss sich eine Wohnung am Stadtrand suchen, wo die Mieten noch bezahlbar sind. Ein Umzug in eine billigere Wohnung sei »sozial vertretbar«, erklärte das Gericht.
Als die türkischstämmige Familie 1997 ihre Wohnung bezog, lag der Mietpreis bei 1300 Mark. Inzwischen hat sich der Betrag um mehr als das Doppelte erhöht. Der 57-jährige gelernte Zahntechniker leidet an verschiedenen Krankheiten, zählt als schwerbehindert und wurde wegen Geschäftsschließung 2011 gekündigt. Die drei Mädchen (18, 17 und 15 Jahre) besuchen die 12, , 11. und 9. Klasse, der 13-jährige Sohn geht in die 8. Klasse. Alle Kinder sind in Schöneberg geboren und dort aufgewachsen. Wegen der komplizierten sozialen Lage übernahm das Jobcenter die Mietzahlungen. 2007 bekam die Familie eine »Kostensenkungsaufforderung«. Mit anderen Worten: Sie soll sich eine billigere Wohnung suchen, sonst muss sie raus. 755 Euro sei er angemessene Betrag, der der Familie zustehe. Der Streitpunkt liegt im zweiten Halbjahr 2008, eine Anerkennung der Klage hätte natürlich auch positive Auswirkungen auf die folgende Zeit bis heute gehabt.
Die Familie K. blieb wohnen, versuchte den Differenzbetrag aus eigener Tasche zu bezahlen. Doch kleine Nebenverdienste und die Ausschöpfung des Dispokredits reichten am Ende nicht aus, um die ständig steigenden Mietverpflichtungen zu erfüllen. Nun ist sie an einem Punkt angelangt, wo es einfach nicht mehr weitergeht. »Es wurden ihnen doch verschiedene Wohnungen in Wedding und Moabit angeboten, warum haben sie diese Angebote ignoriert?«, will die Richterin wissen. »Wir haben uns bei verschiedenen Vermietern beworben, doch wenn sie hörten, dass wir vier Kinder mitbringen, dann wurden wir nicht genommen. Mit vier Kindern haben wir keine Chance.« Es blieben noch Angebote in Marzahn, Hellersdorf oder Staaken und Spandau. Das würde aber den Verlust des sozialen Umfeldes bedeuten. Die vier Kinder, die in ihrem Wohnumfeld gut integriert sind, müssten deshalb völlig von vorn anfangen. Für den Vater, der ständige medizinische Hilfe in Anspruch nehmen muss, würde ein Umzug an den Stadtrand eine erhebliche Einschränkung seiner Lebensqualität bedeuten. Die Mutter hat gerade erfolgreich einen Integrationskurs besucht, verfügt aber noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse. Woandershin zwangsversetzt, würde es für alle schwer werden, sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden.
All diese Argumente ließ das Gericht nicht gelten und wies die Klage der Familie K. ab.
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