Brüsseler Drohkulisse
Innen- und Justizministerium ringen weiter um Einigung bei der Vorratsdatenspeicherung
Der Dauerstreit in der Bundesregierung um die Vorratsdatenspeicherung wird fortgesetzt. Ein Treffen zwischen Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister Friedrich sowie deren Staatssekretären verlief am Mittwochabend ohne Ergebnis. Die Minister bekräftigten, weiter verhandeln zu wollen. Dass es bald zu einem Kompromiss kommt, ist aber unwahrscheinlich. In der Öffentlichkeit bemühten sich die beiden Konfliktparteien jedenfalls, Härte zu zeigen. Die Ablehnung ihres Entwurfs durch Friedrich sei »eine kleine Art von Kriegserklärung«, polterte die Justizministerin. Für ihren Kabinettskollegen ist es dagegen »nicht akzeptabel, dass sich die Bundesrepublik bewusst Vorgaben des europäischen Gesetzgebers widersetzt«.
Am Donnerstag in der kommenden Woche läuft das Ultimatum der EU-Kommission ab, die die Bundesrepublik dazu auffordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umzusetzen. Wenn dies nicht geschieht, erwägt die Kommission, vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland Klage zu erheben.
Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 sieht vor, dass Telefon- und Internetfirmen anlasslos sechs Monate lang Daten von Telefongesprächen, Internetverbindungen und E-Mails speichern müssen. Ein entsprechendes Gesetz wurde im Jahr darauf in Deutschland beschlossen. Doch das Bundesverfassungsgericht hatte dieses im Jahr 2010 für grundgesetzwidrig erklärt und einen besseren Datenschutz angemahnt. Seitdem schwelt in der schwarz-gelben Bundesregierung der Streit um eine Neuregelung.
Leutheusser-Schnarrenberger favorisiert im Unterschied zu Friedrich, der für die anlasslose sechsmonatige Speicherung plädiert, Telefon- und Internetverbindungsdaten nur nach einem konkreten Anlass speichern zu lassen. IP-Adressen von Computern sollen eine Woche lang pauschal gespeichert werden.
Welche Folgen ein Verfahren für Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof haben würde, wenn der Streit nicht innerhalb der Frist beigelegt werden kann und ob es überhaupt dazu kommt, ist fraglich. In einem ähnlichen Verfahren im Jahr 2010 wurde Schweden aufgrund der Verletzung der EU-Verträge verurteilt. Für eine Geldstrafe braucht es ein weiteres gerichtliches Urteil. Nun stellt sich die Situation allerdings anders dar, weil die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung derzeit überarbeitet wird.
Das Justizministerium erwägt offenbar, diese Neuregelung abzuwarten. Dies bestätigte Justizstaatssekretär Max Stadler von der FDP gegenüber der »Passauer Neuen Presse«. »Es macht keinen Sinn, wenn uns die EU-Kommission jetzt mit einem Klageverfahren beim Europäischen Gerichtshof zu einer Umsetzung zwingen will. Es wäre besser, wenn die Kommission ihren neuen Vorschlag vorlegen würde, über den man dann reden müsste«, sagte Stadler.
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