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Verfassungsbruch mit Ansage

Das zweifelhafte Familienbild der Union

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 3 Min.
Politik gestaltet die Gesellschaft nach ihrem Bilde, sofern möglich. Wenn es ihr gelingt, ruft der Anblick des Ergebnisses zuweilen Entsetzen hervor, das eigentlich schon dem Bild gebührt hätte. Beispiel Betreuungsgeld.

Es gibt keinen Grund, Kristina Schröder zu bedauern. Aber ein wenig Unrecht wird der Bundesfamilienministerin schon getan, wenn jetzt mit derart tollem Eifer an ihrer Kompetenz gezweifelt und an ihrem Stuhl gesägt wird. Die Frau ist nur ein wenig ehrlicher als viele in der Union, was vielleicht ihrem für die Politik beinahe jugendlichen Alter geschuldet ist. Viel empörender ist das Feilschen der Koalition darum, wie man der geplanten Klientelpolitik einen Schleier des Rechts überwerfen könnte, obwohl ein himmelschreiender Coup das Ziel ist.

Taschenspieler am Werk

Im klaren Bewusstsein dessen, dass man den Benachteiligten der Gesellschaft, den Langzeitarbeitslosen und Sozialfällen, ein Betreuungsgeld nicht verweigern könne, ohne das Grundgesetz zu verletzen, ist man offenbar auf den Dreh gekommen, das Geld auch ihnen auszuzahlen - um es jedoch anschließend wieder einzusammeln. Als juristischen Akt ihrer formalen Gleichbehandlung. Durch einen Taschenspielertrick.

Ein Verfassungsrichter könnte das Grundgesetz, die Würde der Betroffenen schwerlich als gewahrt betrachten, fragte man ihn in einer Klage nach seiner Bewertung dieses Vorgangs. Doch die Juristen der Koalition scheinen das zu glauben. Ist also nicht wenigstens ein Rest an sozialer Verantwortung zu unterstellen, ein Fügen in bedauerliche Realitäten, die die Union gern ändern würde, aber nicht ändern kann? Ist den Warnern in ihren Reihen nicht zuzustimmen, dass Menschen am Rande der sozialen Existenz das Betreuungsgeld nie und nimmer in eine Kita tragen würden? Abgesehen davon, dass der Alkoholkonsum, von dem in diesem Zusammenhang immer wieder die Rede ist, Untersuchungen zufolge eine viel kleinere Rolle spielt als in breiten Kreisen ständig überforderter Politiker. Und abgesehen davon, dass das Recht dennoch für alle gelten muss. Die Union verlangt hier Sinn für Realitäten, die sie nach und nach erst (mit) geschaffen hat. Und mit dem Betreuungsgeld erneut schafft.

Von Hartz IV betroffenen Eltern wird es schwerer als anderen gemacht, einen Kitaplatz für ihre Kinder zu erhalten. Und der Vorwurf, mit dem die im Grunde unveränderte Verweigerung des Betreuungsgeldes begründet wird, dass nämlich gerade Kinder von sozial Benachteiligten von der Erziehung in einer Kita profitierten, ist doppelt scheinheilig. Gilt Förderung durch das Betreuungsgeld doch gerade einer Erziehung außerhalb der Kita, gemäß dem hergebrachten Bild der Familie und in den eigenen vier Wänden.

Der Familienbegriff der Union ist also auch in deren eigenem Verständnis kein Begriff allgemeinen, sondern abgestuften Rechts. Es ist damit auch kein allgemeiner Wert, auf den sie sich berufen könnte. Der Verfassungsbruch ist damit schon im Werteverständnis der Koalition angelegt. Beinahe mag man nicht glauben, dass diese zu einer derart unverblümten Geste der Verachtung gegenüber einem Teil der Gesellschaft bereit ist. Doch sie ist es offenkundig.

Mehr Kristinas in die Politik!

Das Betreuungsgeld wird zwar nicht dadurch zweifelhaft und absurd, dass es einem Teil der Eltern verweigert wird. Sondern dadurch, dass es belohnt, was dem Weltbild der Union nützt statt den Menschen. Von Kristina Schröder wird diese Logik nur besonders offenherzig vertreten. Die moralische Bewertung von Gesetzen trifft die Gesellschaft allerdings nicht vor Gerichten, sondern in Wahlen. Damit dies auch geschieht, wären der Union viel mehr Ministerinnen vom Schlage Schröders zu wünschen.

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