Kein Geld für das Kopieren

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Nach einem Gerichtsurteil in Sachsen dürfen Eltern künftig nicht mehr für Kopien von Unterrichtsmaterial zur Kasse gebeten werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Bautzen am 17. April 2012 (Az. 2 A 520/11). Die Kommunen als Träger öffentlicher Schulen seien für die Bereitstellung solcher Unterlagen zuständig, urteilten die Richter.

Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichtes aus dem Vorjahr. Die Gemeinde Königswartha (Landkreis Bautzen) war dagegen in Berufung gegangen. Sie hatte damals gegen die Mutter zweier Schüler geklagt, die rund 35 Euro Kopierkosten nicht zahlen wollte.

Das Bautzener Urteil gilt für öffentliche Schulen. Auf Städte, Gemeinden und Kreise kommen damit höhere Ausgaben zu. Allerdings lassen sich diese nur äußerst schwer beziffern. Denn auch bisher war die Praxis an den Schulen unterschiedlich. Frühere Schätzungen gingen davon aus, dass pro Kind und Schuljahr etwa 10 Euro Kopiergeld anfallen. Bei knapp 441 000 Schülern wären das immerhin etwa 4,4 Millionen Euro.

Auch wenn sich das Urteil nur auf Kopiergeld beziehe, werde diese Entscheidung grundsätzliche Wirkung zeigen. Denn es sei exemplarisch geworden, dass Lernmittel in der heutigen Zeit mehr sind als nur Schulbücher.

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag nahm die Entscheidung der Richter zur Kenntnis. »Wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes rechtskräftig, werden es die Städte und Gemeinden beachten«, hieß es lediglich.

Fakt ist: Eltern, Lehrer und Schulträger haben nun Rechtssicherheit. Ob über Kopien hinaus weitere Materialien von den öffentlichen Schulträgern zu finanzieren seien, habe das Gericht nicht entschieden.

Für die unmittelbar betroffenen zwei Schüler, die wegen der standhaften Weigerung ihrer Mutter, das Kopiergeld zu bezahlen, in ihrer Schule Spießruten laufen mussten, dürfte das Urteil eine Genugtuung sein.

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