Göttinger Parteitag der LINKEN
Wahlen, Paarlauf oder Poker?
Was bedeutet Quotierung bei der LINKEN?
Die Bundessatzung der LINKEN enthält mit ihrem § 10 ein Bekenntnis zur »Geschlechterdemokratie«. Demnach sind in Vorstände wie z. B. auch bei der Aufstellung von Parlamentslisten und Delegierten »grundsätzlich mindestens zur Hälfte Frauen zu wählen«. Für den Parteivorsitz schreibt der § 19 der Satzung explizit »zwei Parteivorsitzende unter Berücksichtigung der Mindestquotierung« vor. Unter ihnen muss also mindestens eine Frau sein, es können aber auch beide Vorsitzenden Frauen sein.
Wie wird die Doppelspitze gewählt?
Um die Mindestquotierung einzuhalten, sieht die Wahlsatzung in ihrem § 6 (Wahl für gleiche Parteiämter oder Mandate) vor, dass »im ersten Wahlgang die (...) den Frauen vorbehaltenen Parteiämter oder Mandate besetzt« werden müssen. Männliche Bewerber für die Doppelspitze dürfen folglich erst im zweiten Wahlgang antreten, wenn eine Vorsitzende bereits gewählt ist. Erneut kandidieren dürfen dann auch die Unterlegenen des ersten Wahlgangs.
Gibt es für die Doppelspitze auch eine Ost-West-Quote?
Nein. Außer an die »Geschlechterdemokratie« ist der Parteitag bei der Wahl von Vorsitzenden und Vorstand an keine weiteren Quoten gebunden. Auch Strömungen haben keinen Anspruch, im Vorstand vertreten zu sein.
Können Teams als Vorsitzende kandidieren?
Als Vorbedingung: Nein. Jede(r) der beiden Parteivorsitzenden wird einzeln und nacheinander gewählt. Katja Kipping und Katharina Schwabedissen haben ihre Kandidatur allerdings ausdrücklich als Team für eine weibliche Doppelspitze angekündigt. Katharina Schwabedissen hat zudem explizit erklärt, dass sie nicht zu einem gemeinsamen Vorsitz mit Dietmar Bartsch bereit sei. Katja Kipping erteilte eine solche Absage gegenüber Bernd Riexinger. Auf der Website katharina-katja-und-team.net wird die Frage gestellt: »Was ist, wenn nur eine von Ihnen gewählt wird?« In der Antwort findet sich der Satz: »Wir können und wollen uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht für alle Eventualitäten festlegen.« Das lässt offen, ob sie auch in anderer - eventuell rein weiblicher - Konstellation zur Verfügung stünden.
Wie könnte eine weibliche Doppelspitze denn gewählt werden?
Ob die Delegierten eine Frau und einen Mann oder zwei Frauen als Vorsitzende wählen, ist ihre autonome Entscheidung. Wie sie sich entscheiden, ergibt bei üblichem Verfahren erst der zweite Wahlgang. Wird dann ein männlicher Bewerber gewählt, zuvor aber eine Kandidatin, die lediglich in einer weiblichen Doppelspitze Vorsitzende sein will, bliebe ihr nur ein Sinneswandel oder der unmittelbare Rücktritt auf dem Parteitag. Denn gewählt ist sie zu diesem Zeitpunkt schon. Eine Annahme der Wahl erst nach Abschluss der Wahlgänge für beide Vorsitzende ist nicht möglich. Die Wahlordnung legt in § 13 fest: »Eine Wahl gilt als angenommen, wenn die oder der Gewählte dem nicht unmittelbar nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses widerspricht.«
Kann der Parteitag die Kandidatenlage »vorsortieren«?
Der Parteitag muss sich an die geltende Satzung und Wahlordnung halten. Er kann auch niemandem das Recht der Kandidatur entziehen. Die Delegierten könnten aber vor Beginn der Vorsitzendenwahl in einem Meinungsbild darüber befinden, ob sie für die anstehende Amtsperiode eine weibliche Doppelspitze befürworten oder nicht. Ein solches Meinungsbild hätte für die folgenden Wahlgänge und die Kandidaturen zwar keine bindende Wirkung. Wenn der Parteitag sich aber gegen den Vorschlag einer weiblichen Doppelspitze ausspricht, wäre es logisch, dass diejenigen Bewerberinnen, die dies als Voraussetzung ihrer möglichen Amtsübernahme ansehen, nicht zur Wahl antreten. Wenn der Parteitagswille dagegen einer weiblichen Doppelspitze zuneigt, wäre es umgekehrt logisch, dass männliche Bewerber ihre Kandidatur für den Ko-Vorsitz nicht aufrecht erhalten. Ob ein solches Meinungsbild von den Bewerber(inne)n respektiert wird, bliebe freiwillig. Dieses Verfahren könnte jedoch etwaige Pokerspiele vor und Turbulenzen nach den beiden Wahlgängen vermeiden.
Wird es auch weiter eine Doppelspitze in der Bundesgeschäftsführung geben?
Die Satzung sagt in § 19, dass dem zwölfköpfigen Geschäftsführenden Vorstand »eine Bundesgeschäftsführerin oder ein Bundesgeschäftsführer« angehören. Nur in einer »Übergangsbestimmung« (§ 38) wurde festgelegt, dass bis 2012 »zwei Bundesgeschäftsführer/innen unter Berücksichtigung der Mindestquotierung gewählt« werden. Der Parteitag kann jedoch mit einfacher Mehrheit beschließen, »dass diese Übergangsregelung für weitere zwei Jahre verlängert wird«. Die Neigung, davon Gebrauch zu machen, ist in der Partei nicht sehr ausgeprägt.
Wie groß ist der Gesamtvorstand der LINKEN?
Der Gesamtvorstand besteht aus 44 Mitgliedern. Davon werden nur die beiden Vorsitzenden, deren mindestens zwei (derzeit vier) Stellvertreter(innen) sowie Bundesgeschäftsführer(in) und Bundesschatzmeister(in) einzeln gewählt, notfalls mit Stichwahl. Für die übrigen Vorstandsmitglieder finden Blockwahlen statt, wobei auch hier zunächst die Frauenplätze gewählt werden. Die Blockwahlen ermöglichen, dass auch Minderheiten auf dem Parteitag mit Kandidat(inn)en erfolgreich sein können.
Wie spiegelt sich das Ost-West-Verhältnis bei den Delegierten wider?
Die LINKE hatte Ende April dieses Jahres 68 200 Mitglieder, davon 41 484 im Osten und 26 716 im Westen (jeweils einschließlich der östlichen bzw. westlichen Bezirke Berlins). Eine genaue Abbildung auf die 500 regionalen Parteitagsmandate würde 304 Mandate für die östlichen und 196 für die westlichen Gliederungen ergeben. Tatsächlich setzt sich der Parteitag jedoch aus 272 Ost- und 228 West-Delegierten zusammen (hinzu kommen 70 Delegierte des Jugendverbandes und aus den bundesweiten Fachgruppen). Der Grund dafür liegt in einer Gründungsübereinkunft der LINKEN, die den mitgliederschwächeren Landesverbänden im Westen für sieben Jahre (bis 2014) eine überproportionale Parteitagspräsenz einräumte. jrs
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