Schlecker im Brunnen
Kommentar von Grit Gernhardt
Das Aus für Schlecker war kaum besiegelt, da gingen schon die gegenseitigen Schuldzuweisungen los: Gewerkschaften, Mitarbeiter und Opposition werfen der FDP vor, sie habe durch ihre Weigerung, eine Bürgschaft für eine Transfergesellschaft zu übernehmen, dem insolventen Unternehmen den Todesstoß versetzt. In diese Kerbe schlägt nun auch Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz, der am Wochenende zusätzlich die Schlecker-Familie angriff: Sie hätte sich vergangene Woche einer Hilfszahlung verweigert, mit der die Zerschlagung eventuell noch hätte abgewendet werden können.
Den Vogel schießt allerdings die (zu Recht) von allen Seiten beschossene FDP ab: Ihrer Meinung nach haben Gewerkschaften und ehemalige Schlecker-Mitarbeiter die Insolvenz quasi eigenhändig verursacht. Erstere hätten durch Boykottaufrufe wegen schlechter Arbeitsbedingungen in den vergangenen Jahren die Marktposition der Drogeriekette stark geschwächt. Letztere hätten durch massenhafte Kündigungsschutzklagen nach ihrer Entlassung im März die Schlecker-Übernahme für Investoren unmöglich gemacht - Entschädigungszahlungen von 100 Millionen Euro standen im Raum.
Doch wie berechtigt oder absurd die Beschuldigungen auch sein mögen - den Entlassenen geben sie ihre Arbeitsplätze nicht wieder. Nötig wäre stattdessen Schadensbegrenzung - alle Beteiligten könnten ausnahmsweise einmal an einem Strick ziehen, um das in den Brunnen gefallene Kind wenigstens ein paar Meter wieder heraufzuholen.
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