Rechtslage hat sich inzwischen verändert

Leserfrage zur Kündigungsfrist und Betriebszugehörigkeit

  • Lesedauer: 2 Min.

Ich bin seit 2003 in der Firma beschäftigt. Zu diesem Zeitpunkt war ich 18 Jahre alt. Jetzt erhielt ich die Kündigung mit der Frist von vier Wochen. Der Chef meint, die längeren Kündigungsfristen wirken erst ab meinem 25. Lebensjahr. Stimmt das?
Evelyn H., Sömmerda

Der § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) regelt die Dauer der Kündigungsfristen der Arbeitsvertragspartner. Der Abs. 1 enthält die Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Sie gilt für die Kündigung von Mitarbeitern unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Im Abs. 2 sind die Kündigungsfristen geregelt, an die der Arbeitgeber bei betriebsseitigen Kündigungen gebunden ist. Sie ist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt, und zwar bei Bestand des Arbeitsverhältnisses von zwei Jahren einen Monat Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats, bei fünf Jahren zwei Monate, bei acht Jahren drei Monate und so weiter bis zur Dauer von 20 Jahren. Hier beträgt die Kündigungsfrist sieben Monate.

Zur Dauer der Betriebszugehörigkeit zählt auch die Zeit, wenn der Arbeitnehmer in der Firma seine Berufsausbildung hatte. Es werden auch die Zeiten des Zivil- und Wehrdienstes sowie die Elternzeit berücksichtigt.

Der letzte Satz des § 622 Abs. 2 BGB enthält noch die Festlegung, dass die Betriebszugehörigkeit erst ab Vollendung des 25. Lebensjahres zählt. Diese Regelung ist wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot aus Altersgründen rechtswidrig (siehe EuGH-Entscheidung unten) und nicht mehr anzuwenden.

Die Leserin hat also mit Ablauf des Jahres 2011 eine Betriebszugehörigkeit von neun Jahren und dadurch eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalendermonats.

Prof. JOACHIM MICHAS

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken von Socken mit Haltung und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -