Urheberrechtsabkommen Acta auf der Kippe
Brüssel (AFP/dpa) - Das internationale Urheberrechtsabkommen Acta steht in der EU vor dem Aus: Der Handelsausschuss des Europaparlaments stimmte als fünfter Parlamentsausschuss mit 19 gegen zwölf Stimmen gegen eine Ratifizierung des Vertrags, der Produktpiraterie unterbinden helfen soll, gegen das Abkommen.
Zuvor hatten drei andere Ausschüsse das Abkommen abgelehnt. Damit gilt als sicher, dass das Plenum das Vorhaben bei der am 4. Juli geplanten Abstimmung endgültig zu den Akten legen wird. Ohne Zustimmung der EU-Volksvertretung können Verträge mit Drittstaaten nicht in Kraft treten. Die Abgeordneten empfehlen außerdem eine baldige Abstimmung im Plenum. Auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wollen sie nicht warten. Die EU-Kommission hatte die obersten europäischen Richter um ein Gutachten gebeten.
Der deutsche Grüne Jan Philipp Albrecht forderte neue Diskussionen über die künftige Durchsetzung von Marken-, Produkt- und Urheberrechten. Diese müssten angesichts der Verbreitungswege im Internet "ohne Scheuklappen" geführt werden. Notwendig sei eine ehrliche Auseinandersetzung darüber, "welche Rechte wie durchgesetzt werden sollen und können."
Das von der EU-Kommission ausgehandelte Abkommen soll den Schutz des geistigen Eigentums verbessern, und zwar sowohl in der Realwirtschaft als auch im Internet. Es geht dabei unter anderem um Zollkontrollen, bei denen gefälschte Markenware aus Fernost beschlagnahmt wird. Das Abkommen berührt aber beispielsweise auch illegale Downloads von Musikdateien in einer Tauschbörse im Netz.
Kritiker machen geltend, ACTA könne die Freiheit im Internet beschneiden. Sie befürchten beispielsweise, dass Internetprovider künftig mit der Musikindustrie kooperieren und im Extremfall bei vermuteten Rechtsverstößen den Anschluss sperren. Ausdrücklich vorgesehen ist dies in dem Vertrag aber nicht. Gegner des Abkommens machen zudem geltend, es verstoße gegen europäische Datenschutzvorschriften.
Die EU-Kommission hatte das umstrittene Vorhaben vor knapp drei Wochen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Prüfung vorgelegt. Sie reagierte damit auf die zahlreichen Proteste in den EU-Ländern. Auch einige Mitgliedsstaaten sowie die Europäische Datenschutzbehörde (EDBS) hatten Bedenken angemeldet.
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