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Finger weg von Tieren, Pflanzen, Antikem

Verbotene Mitbringsel können teuer werden

  • Lesedauer: 2 Min.
Wer bei seiner Rückkehr aus dem Urlaub nicht wie jüngst der Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel wegen eines aus Afghanistan eingeführten unverzollten Teppichs in Bedrängnis geraten will, sollte sich vor Reiseantritt sehr genau über das geltende Recht informieren, will man nicht in die unterschiedlichsten Fußangeln geraten.

Urlauber sollten also - so die einschlägigen Erfahrungen, auf die der ADAC verweist - ganz auf exotische Souvenirs, die aus Tiermaterialien hergestellt wurden, verzichten.

Es drohen hohe Geldbußen und sogar Haftstrafen

Doch nicht nur ausgestopfte Krokodile können bei der Einreise nach Deutschland Ärger am Zoll verursachen, sondern auch weitaus unauffälligere Dinge wie etwa Muscheln, Korallen oder Schneckengehäuse. Manche Pflanzen- oder Tierpräparate sind geschützt und dürfen auf keinen Fall ausgeführt werden.

Wer mit Erzeugnissen aus geschützten Tieren erwischt wird, der muss mit hohen Geldbußen und sogar mit Haftstrafen rechnen.

Ebenso vorsichtig sollten Touristen beim Kauf von vermeintlichen Schnäppchen sein. Viele Markenprodukte werden im Ausland gefälscht und von daher billig angeboten. Die Einfuhr dieser Fälschungen ist strafbar und wird mit hohen Geldbußen bestraft.

Zeigt sich der Zoll bei Warenmengen für den Eigenbedarf noch kulant, wird es beim Mitbringen von größeren Mengen - und das können bereits mehrere Paar Turnschuhe sein - schon brenzlig und unter Umständen sehr teuer.

Aber auch bei der Ausreise aus dem Urlaubsland kann es am Zoll ungewollt Ärger geben. Gerade bei Antiquitäten und kulturhistorischem Material ist besondere Vorsicht geboten. Hier weichen selbst innerhalb Europas die Ausfuhrbestimmungen voneinander ab.

In Polen dürfen keine alten Bücher, Kunstgegenstände und Gemälde, die aus der Zeit vor 1945 stammen, ohne vorherige Genehmigung der polnischen Behörden ausgeführt werden.

Vielfach ein rigoroser Schutz von Kulturgütern

Die Türkei und Griechenland sind besonders rigoros, wenn es um den Schutz von Kulturgütern geht. Der Erwerb, der Besitz und die Ausfuhr von Antiquitäten können mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Was viele Urlauber nicht wissen: Das Ausfuhrverbot gilt in der Türkei auch für alt aussehende Gegenstände, Fossilien, Münzen und behauene Steine.

Ähnlich ist die Situation in Russland: Antiquitäten und Kunst aus der Zeit vor 1945 darf nicht exportiert werden. Vor allem auf Ikonen werfen die Zöllner ein Auge. Selbst alte Geldscheine oder Medaillen aus der Zeit der Sowjetunion, die auf dem Flohmarkt erworben wurden, fallen unter die rigorosen Bestimmungen, die eine Ausfuhr verbieten.

Wer Ärger vermeiden möchte, sollte sich vor der Reise bei der Zollbehörde über geltendes Recht informieren und sich beim Kauf von Kunsthandwerk beispielsweise ein Zertifikat oder wenigstens eine Quittung ausstellen lassen. Im Zweifelsfall sollte man auf das so begehrte Souvenir verzichten. ots/nd

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