Mutter, Vater, Kind

Kommentar von Silvia Ottow

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Bundesregierung will es ledigen Vätern erleichtern, das Sorgerecht für ihr Kind gegen den Willen der Mutter durchsetzen zu können. Das ist zu begrüßen und wird all jene Männer freuen, die sich intensiver kümmern wollen und dabei bisher an der ablehnenden Haltung der Ex scheiterten. Es ist ja leider nicht selten, dass Konflikte aus der gescheiterten Beziehung in den Umgang mit dem Kind hineingetragen werden. Meist finden solche Fälle mehr Beachtung in der Öffentlichkeit als jene, in denen sich Väter - ob ledig oder geschieden - so gar nicht für ihren Nachwuchs interessieren. Und das betrifft Erhebungen zufolge etwa die Hälfte der vom Vater oder der Mutter getrennt lebenden Kinder. Das sind hierzulande immerhin über zwei Millionen. Sie leben bei 1,6 Millionen Alleinerziehenden. Zu 87 Prozent sind das Frauen, die übrigens in zwei Dritteln aller Fälle nicht den festgelegten Unterhalt vom Ex bekommen. Dafür springt mit 800 Millionen Euro im Jahr der Staat ein.

Ob es den Kindern gut tun wird, wenn das Gericht die Mutter aufgrund zweier schriftlicher Stellungnahmen verdonnert, dem Vater ebenfalls das Sorgerecht zuzugestehen, ist eine ganz andere Frage. So ungerecht der Vater auch behandelt wurde, so wenig vorstellbar ist es, dass in einer emotionsgeladenen Situation wie dieser ein eilig herbei geführter Amtsbeschluss über Mutter, Vater und Kind wieder die Sonne scheinen lässt. Auch ohne dieses Schnellverfahren steigt übrigens jedes Jahr die Zahl der Unverheirateten, die das gemeinsame Sorgerecht haben.

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