Streitfrage: Sollte Beschneidung in Deutschland untersagt werden?

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Ein Urteil des Landgerichts in Köln wird seit etwa zwei Wochen kontrovers diskutiert. Die Beschneidung eines minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen ist nach Ansicht der Richter eine Körperverletzung und deshalb strafbar. Für sie ist die religiöse Beschneidung ein permanenter und irreparabler Eingriff und damit ein Verstoß gegen das Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Besonders bei muslimischen und jüdischen Verbänden hat das Urteil Empörung ausgelöst, denn für sie ist die Beschneidung ein Teil ihrer religiösen Praktiken. Verletzt die Justiz also die Religionsfreiheit, einen Grundpfeiler der Bundesrepublik Deutschland?

Irmingard Schewe-Gerigk, Vorstandsvorsitzende der Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES, begrüßt das Urteil da es zeigt, dass die körperliche Unversehrtheit von Kindern auch nicht mit religiösen Argumenten verletzt werden darf. Aiman Mazyek,Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, sieht dagegen in dem Urteil des Kölner Landgerichts, in dem die Beschneidung auch als Körperverletzung gelten soll, einen eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht.


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