Die Ansagepflicht für Call by Call

Ab 1. August: Nutzer alle angesagten Preisbestandteile beachten

  • Lesedauer: 2 Min.

Ab dem 1. August 2012 sind laut neuem Telekommunikationsgesetz (TKG) alle Anbieter der sogenannten Billigvorwahlen verpflichtet, eine Tarifansage vor jedem Gespräch zu schalten. Auch während des Gesprächs darf es dann keine unangekündigten Preiserhöhungen mehr geben.

Rutscht der Nutzer im Laufe des Telefonats in eine andere Zeitzone, in der ein höherer Preis gilt, muss eine erneute Ansage erfolgen. Alternativ muss der Anbieter weiter die Kosten berechnen, die zu Beginn angesagt wurden.

Durch diese neue Verpflichtungen besteht ein besserer Schutz vor unerwarteten Preiserhöhungen.

Ein dringender Hinweis aber an die Nutzer: Man muss bei der Tarifansage wirklich genau und bewusst hinhören. Gerade bei einer routinierten Call-by-Call-Nutzung passiert es nämlich sehr schnell, dass man nicht richtig aufpasst und dann trotz Ansage in eine Kostenfalle tappt!

Wichtig ist, so raten Verbraucherschützer, dabei alle Preisbestandteile im Blick zu haben: Es gelte darauf zu achten, ob der Call-by-Call-Preis in Cent oder in Euro angesagt wird, ob es zusätzliche Gebühren gibt und wie der Abrechnungstakt aussieht. So kann es passieren, dass neben dem Minutenpreis zusätzliche einmalige Verbindungsentgelte anfallen. Andere Anbieter rechnen nicht pro Minute ab, sondern im Fünf-Minuten-Takt. So kostet ein einminütiges Gespräch gleich das Fünffache des Minutenpreises.

Noch ein Rat: Ist der angesagte Preis höher als erwartet, sollte man sofort wieder auflegen. Damit der Anrufer dafür ausreichend Zeit hat, dürfen frühestens drei Sekunden nach der Tarifansage Kosten anfallen.

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