Wann sind Kosten für Dogsitter steuerlich absetzbar?
Finanzgericht Münster
Auf diese Entscheidung verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau vom Deutschen Unternehmenssteuer Verband (DUV).
Der Kläger hat zwei Hunde, für die er regelmäßig einen Betreuungsservice in Anspruch nimmt. Die Hunde wurden vom sogenannten Hundesitter (auch Dogsitter genannt) abgeholt und auch wieder zum Kläger zurück gebracht. Eine Betreuung der Tiere in der Wohnung des Klägers oder in dessen Garten fand nicht statt.
Die hierfür angefallenen Aufwendungen in Höhe von 2750 Euro im Jahr 2008 und von 4702 Euro im Jahr 2009 machte der Kläger als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend.
Das Finanzamt lehnte die Anerkennung ab. Zu Recht, wie der 14. Senat jetzt entschieden hat. Zwar handele es sich bei der Tätigkeit des Dogsitters grundsätzlich um eine haushaltsnahe Dienstleistung im Sinne des § 35a Abs. 2 EStG. Das Gesetz erfasse hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die üblicherweise zur Versorgung der Familie in einem Privathaushalt erbracht würden. Dazu gehörten unter anderen Kochen, Wäschepflege, Einkauf von Verbrauchsgütern, Reinigung und Pflege der Räume sowie des Gartens, Versorgung und Betreuung von Kindern und kranken Haushaltsangehörigen.
Auch Leistungen, die für die Versorgung und Betreuung eines in den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Hundes erbracht würden, seien demnach grundsätzlich haushaltsnah, denn Tätigkeiten wie Füttern, Fellpflege und das Ausführen des Hundes würden regelmäßig vom Steuerpflichtigen oder sonstigen Haushaltsangehörigen erledigt.
Die Gewährung der Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 EStG scheiterte im Streitfall jedoch daran, dass die konkreten Dienstleistungen nicht - wie das Gesetz verlange - »im« Haushalt des Klägers erbracht worden seien.
Zwar hatte der 14. Senat nicht darüber zu entscheiden, ob Aufwendungen für einen Dog-sitter, der Tiere eines Steuerpflichtigen in dessen Haus und Garten versorgt, pflegt und betreut, steuerlich anzuerkennen sind. Über diese Frage hat der Senat auch nicht entschieden. Allerdings lassen die Urteilsgründe erahnen, dass ein entsprechendes Verfahren wohl zugunsten des Steuerpflichtigen ausgegangen wäre.
Was ist ein Dogsitter?
Ein Dogsitter (Hundebetreuer) ist in der Tierbetreuung ein auf Hunde spezialisierter Betreuer. Er kennt sich sehr gut mit diesem Tier aus. Besonders wenn es um die richtige Nahrung und Pflegemittel oder Psychologie des Tiers geht, ist ein Dogsitter die beste Wahl. Worauf es beim Spielen und Hygiene ankommt, weiß der Dogsitter (auch Hundesitter) aus Erfahrung mit eigenen Hunden oder der häufigen Betreuung und Aufträgen als Dogsitter.
Eine mögliche Fortbildung ist der Hundeführerschein, der für Dogsitter ein Qualifikationsvorteil sein kann. Dogsitter können auch als Catsitter aktiv sein. Tiersitter arbeiten auch zusätzlich als Haushaltshilfe.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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