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Jahrelang ohne gültigen Fahrschein

Hartz-IV-Bezieher

  • Lesedauer: 1 Min.
Notorisches Schwarzfahren ist kein angemessenes Mittel, um gegen überhöhte Tarife im öffentlichen Nahverkehr zu protestieren - auch nicht als Hartz-IV-Bezieher.

Die Sache nahm schließlich kein gutes Ende. Das fällige Strafverfahren gegen einen 42-jährigen Mainzer endete nämlich mit einer Geldstrafe von 22 Tagessätzen zu je sieben Euro, wie das Amtsgericht Wiesbaden am 17. Juli mitteilte (Az. 5660 JS 39194/10-81CS).

Der Mann gab vor Gericht an, dass er aus Unmut darüber, dass es in Mainz keine erschwingliche Monatskarte für Hartz-IV-Empfänger gebe, seit Jahren grundsätzlich schwarz gefahren ist.

Seine »Selbsthilfe« sah so aus, dass er, statt einen Fahrschein zu lösen, lediglich einen selbst angefertigten »Aktionsausweis« und verschiedene Flugblätter bei sich trug, auf denen er seinen Protest kund tat. Denn der Hartz-IV-Empfänger kämpfte seit Jahren für ein bezahlbares Sozialticket.

Die Mainzer Verkehrsbetriebe bieten zwar ein vergünstigtes Sozialticket für die beiden benachbarten Landeshauptstädte Mainz und Wiesbaden zum Preis von monatlich 52,50 Euro statt 70 Euro an.

Im Regelbedarf für Hartz-IV-Empfänger ist allerdings für die Kosten von Verkehrsmitteln nur ein monatlicher Anteil von 22,78 Euro vorgesehen. Die Differenz war dem Mann angesichts seiner finanziellen Lage zu hoch, so dass er lieber schwarz gefahren ist - in der stillen Hoffnung, nicht ertappt zu werden.

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