Erst nach genauer Prüfung unterschreiben
Wohnen im Eigentum
Denn hat er erst mal unterschrieben, kommt er gar nicht oder nur gegen hohe Kosten aus dem Vertrag, warnt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum e. V.
Kaufinteressenten unterzeichnen im Vorfeld von Immobiliengeschäften oftmals sogenannte Reservierungsvereinbarungen. Diese sollen ihnen das Objekt für eine bestimmte Zeit sichern. Dafür verlangen Makler oder Bauträger meist ein Reservierungsentgelt. Beim Kauf wird es mit dem Kaufpreis verrechnet, kommt der Kauf aber nicht zustande, verfällt das Geld ganz oder zum Teil. Was so aussieht wie Zeit für eine ruhige Prüfung des Angebots, ist also eher ein Druckmittel, das reservierte Objekt auch zu erwerben.
Tatsächlich ist der Wert der Reservierungsvereinbarungen für die Kunden gering. Soweit nämlich der spätere Vertrag notariell beurkundet werden muss, gilt das auch für eine Reservierung, die dem Kunden das Recht gibt, den Vertrag zu den festgelegten Konditionen abzuschließen.
Allerdings sind Klauseln über Reservierungsentgelt rechtlich unwirksam, hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. III ZR 21/10). Das heißt: Trotz Unterschrift muss der Baukunde nicht zahlen. Hat er schon gezahlt, kann er das Geld auch zurückverlangen. Notfalls muss er die Gerichte bemühen. Besser ist es, gar nicht erst zu unterschreiben.
Grundstücks- und Immobilienkaufverträge, die notariell beurkundet werden müssen, soll der Baukunde laut Gesetz zwei Wochen vor dem Notartermin zur Prüfung bekommen. Dennoch ist diese Frist bei den Baukunden immer noch zu wenig bekannt. Aber nur wenn die Verbraucher ihr Recht auf Denkpause kennen, können sie diese durchsetzen. Handelt ein Notar nicht nach der gesetzlichen Vorgabe, sollten sich Baukunden bei der zuständigen Notarkammer beschweren.
14 Tage sind für die Entscheidung über einen Hauskauf nicht viel Zeit, aber genug, um die wichtigsten Fragen zu klären. Die Belehrung gehört zu den Pflichten des Notars im Zusammenhang mit der Beurkundung, und kostet nicht extra. Laien sollten also nicht erst am Beurkundungstermin Fragen stellen.
Der Notar muss unparteiisch sein, deshalb ist es nicht seine Sache, den Immobilienkäufer vor nachteiligen Klauseln zu warnen oder über die für ihn optimale Vertragsgestaltung zu beraten. Es ist allen Baukunden zu raten, den Vertrag durch einen im Bau- und Immobilienrecht kundigen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Schließlich geben die zwei Wochen die nötige Zeit, um Baupläne, Grundstück, Bau- und Leistungsbeschreibungen gründlich unter die Lupe zu nehmen.
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