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Ver.di strahlt: Streik erlaubt

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (nd). Die Gewerkschaft ver.di begrüßt die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg, Streiks an kerntechnischen Anlagen zuzulassen. Im Rahmen der Auseinandersetzungen um einen Sozialtarifvertrag mit den Bewachungsunternehmen an 14 Kernkraftwerken hatte der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Arbeitskampfmaßnahmen beantragt. Nach dem Arbeitsgericht habe nun auch das LAG die Klage auf Unterlassung von Warnstreiks zurückgewiesen, teilte ver.di am Mittwoch mit. Das Streikrecht werde mit der Entscheidung grundsätzlich gestärkt. Nun müssten Arbeitgeber in Verhandlungen über einen Sozialtarifvertrag eintreten, sagte ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske. Ver.di fordert für die 1500 Bewacherinnen und Bewacher an Kernkraftwerken einen Sozialtarifvertrag, um die drohenden Arbeitsplatzverluste im Rahmen des Atomausstiegs abzumildern. Deshalb hatte ver.di die Beschäftigten im Mai 2012 zu ersten zweistündigen Warnstreiks aufgerufen.

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