Streitfrage: Was bringt die Sorgerechtsreform der Bundesregierung?

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Die schwarz-gelbe Bundesregierung will die Rechte unverheirateter Väter stärken und hat noch vor der Sommerpause eine Reform des Sorgerechts für Kinder unverheirateter Eltern auf den Weg gebracht. Danach ist vorgesehen, dass Väter ein gemeinsames Sorgerecht durchsetzen können - zur Not auch gegen den Willen der Kindsmutter. Durch einen Antrag beim Familiengericht kann es der Vater beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Grundsätzlich aber soll das Sorgerecht bei unverheirateten Eltern zunächst bei der Mutter bleiben.

Bisher konnten Väter die gemeinsame Mitsorge nicht gegen den Willen der Mütter durchzusetzen. Gerichte verurteilten diese Regelung als rechtswidrig.


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