Was sich mit der Reform alles ändern soll

Pflegereform 2013

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Der Bundestag hat am 29. Juni 2012 die Pflegereform beschlossen, die ab 2013 vor allem bessere Leistungen für Demenzkranke vorsieht. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst (siehe auch nd-ratgeber vom 27. Juni 2012).

● Beitragserhöhung: Die Beiträger zur Pflegeversicherung steigen am 1. Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkt auf 2,05 Prozent des Bruttoeinkommens (Kinderlose: 2,3 Prozent).

● Förderung privater Pflegezusatzversicherungen: Pflege-Zusatzversicherungen werden ab 2013 mit 60 Euro im Jahr bezuschusst. Der Zuschuss geht direkt an die privaten Kassen. Der Versicherte muss eine Prämie von mindestens 20 Euro monatlich zahlen und eine Leistung von mindestens 600 Euro in der Pflegestufe III absichern.

● Höhere Leistungen für Demenzkranke: Demenzkranke Menschen, die von ihren Angehörigen gepflegt werden, erhalten mehr Leistungen aus der Pflegekasse. (Pflegestufe 0: 120 Euro Pflegegeld oder 225 Euro Sachleistungen). In der Pflegestufe I wird das Pflegegeld um 70 auf 305 Euro erhöht, in der Pflegestufe II um 85 auf 525 Euro. Die Sachleistungen steigen in der Pflegestufe I um 215 auf 665 Euro, und in der Stufe II steigen sie um 150 auf 1250 Euro.

● Unterstützung für Angehörige: Das Pflegegeld wird künftig zur Hälfte weitergezahlt, wenn Angehörige dafür eine berufliche Auszeit nehmen.

● Zeitkontingente: Pflegende Angehörige können beim Pflegedienst statt der genormten Leistungen auch Betreuungszeit »kaufen«, damit sie den Pflegebedürftigen kurzzeitig allein lassen können.

● Wohngemeinschaften: Alten-Wohngemeinschaften (WGs) erhalten für die gemeinsame Organisation der Pflege pro Person 200 Euro im Monat. Pro Gruppe gibt es höchstens 10 000 Euro, pro Person 2500 Euro für Umbaumaßnahmen.

● Begutachtung der Pflegebedürftigkeit: Der Medizinische Dienst soll künftig innerhalb von vier Wochen einen Termin für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit anbieten.

● Ärztliche Versorgung: Zahn-, Allgemein- und Fachärzte bekommen ein Zusatz-Honorar für Hausbesuche im Heim. epd

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