Ethikrat mehrheitlich für religiöse Beschneidung

Vorsitzende Christiane Woopen hält schnellen Kompromiss zwischen allen Mitgliedern für möglich

  • Lesedauer: 2 Min.
Nach einer öffentlichen Sitzung des Ethikrates deutete sich ein einheitliches Votum an: Beschneidung ja, aber mit Regeln.

Berlin (epd/nd). Die Mehrheit der Mitglieder im Deutschen Ethikrat hat sich am Donnerstag für eine Erlaubnis religiöser Beschneidungen ausgesprochen. Die Vorsitzende Christiane Woopen hält einen schnellen Kompromiss zwischen allen Mitgliedern für möglich. Dieser werde sicher Regeln für die traditionelle Praxis von Juden und Muslimen enthalten, sagte sie. Als Beispiele nannte sie eine Pflicht zur Aufklärung der Eltern und zur Einwilligung beider Eltern sowie Richtlinien zur fachgerechten Anwendung.

Der jüdische Arzt Leo Latasch, der dem Ethikrat angehört, sagte, solche Regeln, insbesondere zur Schmerzminderung bei den Säuglingen, könne er sich vorstellen. Nach jüdischem Ritus wird Jungen am achten Tag nach der Geburt die Vorhaut entfernt. Auch der muslimische Rechtsmediziner Ilhan Ilkilic argumentierte für die Praxis. Im Islam ist der Zeitpunkt der Beschneidung nicht festgelegt. Ilkilic zufolge wird sie bis zur Geschlechtsreife, üblicherweise zwischen dem achten und zehnten Lebensjahr vorgenommen.

Eindeutig gegen die Beschneidung hat sich nur der Rechtsphilosoph Reinhard Merkel ausgesprochen. Gleichwohl gebe es eine »weltweit singuläre Pflicht gegenüber allen jüdischen Belangen«, erklärte er. Im Konflikt zwischen dem körperlichen Eingriff und der Verpflichtung gegenüber dem Judentum entstehe ein »rechtspolitischer Notstand«. Einem auf die praktischen Details gerichteten Kompromiss des Ethikrats könne auch er deswegen zustimmen, sagte Merkel. Er regte an, nur geschulte Beschneider oder Ärzte für Beschneidungen zuzulassen sowie die Anwesenheit eines Anästhesisten und eine Elternaufklärung zur Pflicht zu machen.

Der Verfassungsrechtler Wolfram Höfling mahnte, die Diskussion um Beschneidung ernst zu nehmen. Sie sei eine Stellvertreterdebatte über die Rechte von Religionsgemeinschaften sowie Rechte von Kindern allgemein.

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