Ärger wegen der Laufzeit und der Kündigung
Verträge mit Fitnessstudios
Sportstudiomitglieder, so berichtet die Verbraucherzentrale Brandenburg, beklagen oft, dass sie im Krankheitsfall nicht aus dem Vertrag kommen. »Ein ärztliches Attest über die Sportuntauglichkeit reicht aus, während nähere Angaben zur Krankheit nicht erforderlich sind«, so die Juristin Sabine Fischer-Volk.
Regelungen zur Kündigung aus wichtigem Grund wie im Krankheitsfall und zur Vertragslaufzeit verstecken sich zumeist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sportstudiobetreiber. Im Beschwerdefall stellen die Verbraucherschützer immer wieder fest, dass darin konkrete Regelungen zur Kündigung im Krankheitsfall enthalten sind, die durch hohe Auflagen zur Nachweisführung verhindern sollen, dass sich ein Mitglied vom Vertrag löst.
Dem hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil vom 8. Februar 2012 (Az. XII ZR 42/10) einen Riegel vorgeschoben. Verbraucherschützerin Fischer-Volk klärt dazu näher auf: »Die Bundesrichter stellten klar, dass AGB unwirksam sind, die bei einer Kündigung im Krankheitsfall über ein ärztliches Attest zur Sportuntauglichkeit hinaus nähere Ausführungen zur Krankheit vorsehen.«
Dagegen, so das Gericht, seien Klauseln mit einer 24-monatigen Erstlaufzeit der Mitgliedschaft nicht zu beanstanden und daher zulässig. Sportbegeisterte sollten sich deshalb vor Vertragsabschluss gut überlegen, ob sie eine so lange Laufzeit durchhalten und die zumeist stattlichen Beiträge dafür auch bezahlen können. Andererseits sehen es viele Studiobetreiber gern, wenn sich ein Mitglied für ein längeres Training entscheidet und bieten Langzeitnutzern günstigere Tarife an.
Verbraucher, die sich rund um den Sportstudiovertrag auch für den Streitfall fit machen wollen, sollten auf den Ratgeber der Verbraucherzentralen »Fitnessstudios-Auswahl und Vertrag« zurückgreifen, den es zum Preis von 4,90 Euro in jeder Verbraucherberatungsstelle gibt und der zuzüglich Versandkosten auch im Internet unter www.vzb.de bestellt werden kann.
Individuellen Rat erhalten Betroffene in den Verbraucherberatungsstellen: Terminvereinbarung unter (01805) 00 40 49 jeden Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr (14 Cent/min im deutschen Festnetz, mobil maximal 42 Cent/min) sowie am Beratungstelefon unter (09001) 775 770 von montags bis freitags (1 Euro/min im deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend).
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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