Bei einer Weiterbildung ist sie voll anzurechnen
Entfernungspauschale
Die Münchner Richter gaben damit einem Zeitsoldaten und einer Studentin Recht. Bislang wurde bei einer Weiterbildung in Vollzeit oder bei einem Studium die Ausbildungsstätte als »regelmäßige Arbeitsstätte« angesehen. Die Folge: Bei Fahrten konnte nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Ausbildungsort mit 30 Cent pro Kilometer abgesetzt werden.
An dieser Praxis hält der BFH nicht länger fest. Auch wenn eine Aus- oder Weiterbildung die volle Arbeitszeit in Anspruch nehme und sich über einen längeren Zeitraum erstrecke, sei »eine Bildungsmaßnahme regelmäßig vorübergehend und nicht auf Dauer angelegt«. Daher seien die Fahrten wie bei Dienstreisen in voller Höhe als Werbungskosten anzurechnen, heißt es in den Urteilen.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.