Wenn das Kind in die Baugrube fällt
Bauherrenhaftpflicht
Zwar lässt sich eine Baustelle absichern. Das Risiko, dass dennoch Personen oder Sachen zu Schaden kommen, bleibt bestehen. Bei einem Unfall können auf den Bauherren schnell hohe Schadenersatzforderungen zukommen. Wie Häuslebauer dieses Risiko absichern, erläutert Schadenexpertin Tanja Cronenberg (ERGO).
Trotz verbesserten Arbeitsschutzes kommen immer wieder Menschen, und nicht nur Bauarbeiter, zu Schaden. Fällt beispielsweise ein Kind in eine Baugrube und verletzt sich, sind abgesehen vom Leid für die Familie die Folgekosten aus dem Unfall beträchtlich. Diese Kosten muss gegebenenfalls der Bauherr tragen, denn der Gesetzgeber erlegt ihm verschiedene Pflichten auf. So muss er zum Beispiel die Verkehrssicherheit gewährleisten und die Baustelle überwachen.
Beide Pflichten hätte der Bauherr in diesem Fall verletzt und müsste deshalb haften. Dies unter Umständen sogar dann, wenn er etwa die Verantwortung für die Sicherung der Baustelle an den Bauleiter oder an andere sachverständige Personen abgegeben hätte - dazu wäre er sogar verpflichtet, wenn auf der Baustelle mehrere Unternehmen tätig sind. Dies ändert aber nichts daran, dass der Bauherr im Schadenfall unter bestimmten Voraussetzungen selbst die Haftung übernehmen muss.
Große Kräne, Bagger oder Laster sind auf jeder Baustelle zu finden. Platz zum Rangieren fehlt häufig. Hier reicht bereits eine kleine Unachtsamkeit und schon kommt es beispielsweise an nahe der Grundstücksgrenze parkenden Autos zu Beschädigungen. Denkbar ist auch: Beim Aushub beschädigt ein Bauarbeiter mit dem Schaufelbagger das Nachbarhaus, das dann saniert werden muss. Oder er darf das Baufahrzeug gar nicht fahren.
Nicht immer müssen dann der Bauarbeiter oder sein Chef haften. In solchen Fällen könnten Gerichte auch die Auswahlpflicht des Bauherren in den Vordergrund stellen. Danach darf der Bauherr nur Unternehmen beauftragen, die zuverlässig arbeiten. Der Schaden könnte hier am Bauherrn hängen bleiben.
Die hohen finanziellen Risiken aus Personen- und Sachschäden lassen sich nur durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung zuverlässig absichern. Zwar ist in der privaten Haftpflichtversicherung das Bauherrenrisiko für eine Bausumme von 50 000 bis 100 000 Euro - je nach Versicherung - enthalten. Liegt die Bausumme aber höher, sollte eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Auch sind die Leistungen der Bauherrenhaftpflicht nicht nur auf die Absicherung entstehender Schäden beschränkt. Auch bei Klärung der Haftungsfrage und der Abwehr unberechtigter Forderungen steht sie dem Häuslebauer zur Seite.
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