Reserve hat keine Ruh'
Teil 2 der nd-Serie: Zugriff auf eine halbe Million zusätzlicher Soldaten
Es war kurz vor Mitternacht im Reichstagsgebäude. Gewichtiges war zu verhandeln, dennoch wurde es in der Tagesordnung des Bundestages ganz nach hinten geschoben. An diesem 17. Februar 2005 wurde das »Gesetz über die Neuordnung der Reserve der Streitkräfte und zur Rechtsbereinigung des Wehrpflichtgesetzes« beschlossen. Kern des Gesetzes: Das Alter, bis zu dem Reservisten einberufen werden können, steigt von 45 auf 60 Jahre. Aber geregelt wird darin auch der Einsatz von Reservisten im Krieg und im Inneren des Landes.
»Jederzeit, an jedem Ort«
Ohne mündliche Aussprache - und fast ohne Berichterstattung der Medien - ging der Beschluss im Bundestag über die Bühne. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Bundeswehr mit der Aussetzung der Wehrpflicht nicht kleiner, sondern größer wird. Und sie wird auch nicht billiger.
Petra Pau, eine der beiden damaligen PDS-Abgeordneten, führte in ihrer schriftlich eingereichten Rede aus: »Reservistinnen und Reservisten sollen in den Umbau der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit agierenden Interventionsarmee aktiv einbezogen werden.« Es handelt sich laut Bundeswehr um mindestens 550 000 einsatzbereite Reservisten. Pau weiter: »Mit (dem) Gesetzentwurf wollen Sie (die Befürworter) den Einsatz der Bundeswehr im Inneren der Bundesrepublik Deutschland vorbereiten. Sie weisen Reservistinnen und Reservisten entsprechende Aufgaben zu.« Über zwei Jahre später meldet die Bundeswehrzeitschrift »Y«: »Seit Jahresbeginn stellt sich die Bundeswehr in der Fläche der Republik neu auf.« Sie zitiert den damaligen Minister Franz Josef Jung (CDU): »Die flächendeckende Einführung der Zivilmilitärischen Zusammenarbeit im Inland stellt sicher, dass die Bundeswehr in unsrer Heimat jederzeit und an jedem Ort unseres Landes Hilfe und Unterstützung leisten kann.«
Der Einsatz der Bundeswehr im Innern kam durch die Hintertür und auf leisen Sohlen. Doch sie ist inzwischen längst auf die Situation eingestellt, für die das Bundesverfassungsgericht nun den Weg freigemacht hat: den bewaffneten Einsatz im Innern.
Im Artikel 35 des Grundgesetzes ist für den Einsatz der Bundeswehr im Innern nur vorgesehen: »Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall« (Artikel 35, Absatz 2). Die Regierung arbeitet nun mit dem schwammigen Begriff »Terroranschläge«, bei denen Reservisten zur Waffe greifen sollen.
Spätestens am 29. August 2009 wäre folgende Schlagzeile in den Medien fällig gewesen: »Bundesregierung will mit Bundeswehr Streiks bekämpfen«. Eine Antwort der Bundesregierung an die LINKE vom 28. August legt den Schluss nahe, dass die Kampfbedingungen der Gewerkschaften eingeschränkt werden sollen. Denn zumindest im öffentlichen Dienst ist nun auch der Einsatz von Streikbrechern aus den Reihen der Bundeswehr denkbar geworden. Das Bundesverteidigungsministerium schließt in der Antwort nicht aus, dass Zivil-Militärische-Zusammenarbeits-Kommandos bei Demonstrationen zum Einsatz kommen.
Einzelfall Müllabfuhr
Sie umfassen derzeit 4380 Dienstposten, ihre Aufstockung und der Zugriff auf andere Reservisten in ungenannter Zahl stehen bevor. Ein solcher Einsatz obliege allein den Landesbehörden, heißt es. Selbst der Militäreinsatz anlässlich von Streiks im Transport-, Energie- oder Gesundheitswesen sowie bei der Müllabfuhr wird nicht ausgeschlossen - eine Entscheidung darüber sei »dem jeweiligen Einzelfall vorbehalten«.
Die Bundestagsabgeordnete der LINKEN, Ulla Jelpke, sagte dazu: »Die Bundesregierung hält sich damit alle Optionen für den Militäreinsatz im Inneren offen. Die ZMZ-Kommandos wirken gleichsam als militärische Vorauskommandos, die schleichend in die zivilen Verwaltungsstrukturen einsickern. Das Konzept der ZMZ läuft damit letzten Endes auf einen offenen Verfassungsbruch hinaus.«
Unser Autor ist Bundessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA).
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