Nerze müssen mehr Platz bekommen
Klage eines Farmers gegen Tierschutznovelle abgewiesen
Schleswig (nd-Hanisch). Vor dem Schleswiger Verwaltungsgericht demonstrierten am Mittwochnachmittag rund 30 Tierrechtler - im Gerichtsgebäude versuchte ein Nerzfarmbetreiber sich gegen die zuletzt novellierten Bestimmungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung juristisch zu wehren. Eine Klage der Nerzfellproduzentin wurde schließlich abgewiesen. Es ist damit zu rechnen, dass der Klageweg nun beim Oberverwaltungsgericht weiter beschritten wird. Bis zu einer Klärung darf der Betrieb unter dem juristischen Schutzmantel einer »aufschiebenden Wirkung« vorerst fortgeführt werden.
Seit Dezember 2011 ist es nach fünfjähriger Übergangszeit Vorschrift, dass Nerzen in ihren Drahtgitterkäfigen mehr Bewegungsfreiheit eingeräumt wird. Mindestens einen Quadratmeter Platz pro Nerz lautet die gültige Verordnung. Doch die bundesweit letzten zwölf Nerzzüchter bemühen die Justiz und versuchen, ihre Tiere weiterhin auf engstem Raum in Käfigen zusammenzupferchen.
In dem Fall aus Schleswig-Holstein argumentierte der Farmverantwortliche, dass die notwendigen Umbaumaßnahmen ihm einen Betrag von rund zehn Millionen Euro abverlange, andernfalls müsse er bei einem Verzicht auf Umrüstarbeiten und den dafür nötigen Investitionen die Zahl der gezüchteten Tiere von 2700 auf 250 reduzieren, und das käme einem Berufsverbot gleich. Im Übrigen seien zuletzt bei einer tierärztlichen Kontrolle keine kranken Nerze entdeckt worden.
Der Pelztierzuchtverband verfolgte den Prozess ebenfalls von der Zuhörerbank. Er beruft sich insbesondere auf das letzte Argument augenscheinlich kranker Tiere und unterscheidet zwischen Wildtieren und an den Menschen gewöhnte Zuchttiere. Für den Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. und andere Tierrechtsorganisationen handelt es sich schlichtweg um Tierquälerei im großen Stil, weil die Nerze in ihrer Enge auch ungeheuren psychischen und seelischen Belastungen ausgesetzt seien.
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