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Das neue Gesetz

  • Lesedauer: 1 Min.
Nachdem es an der geltenden Fassung des Verbraucherinformationsgesetzes viel Kritik gab, beschloss das Verbraucherschutzministerium am 2. Dezember 2011 eine überarbeitete Version. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

● Bisher konnten Verbraucher nur Auskünfte über Lebensmittel, Tierfutter und Bedarfsgegenstände wie Kleidung, Spielwaren oder Reinigungsmittel erhalten. Nun sind auch Anfragen zu Haushaltsgeräten, Möbeln oder Werkzeugen möglich.

● Die Bürger sollen schneller als bisher Auskunft erhalten. Die Behörden können kurzfristiger Anhörungen mit den beteiligten Unternehmen ansetzen.

● Verbraucher können Anträge zukünftig auch per Telefon oder E-Mail stellen.

● Die Lebensmittelüberwachung muss alle Kontrollergebnisse herausgeben, die Grenzwerte, Höchstmengen oder Höchstgehalte bestimmter Inhaltsstoffe enthalten. Die Hersteller dürfen die Herausgabe der Daten nicht mehr verhindern, indem sie sich auf Betriebsgeheimnisse berufen.

● Die Preise sollen übersichtlicher werden: Einfache Anfragen mit einem Verwaltungsaufwand von bis zu 250 Euro bzw. Anfragen zu Rechtsverstößen mit einem Verwaltungsaufwand von bis zu 1000 Euro sind kostenfrei. Bei teureren Anfragen gilt das Prinzip der Kostendeckung.

● Während Grenzwertüberschreitungen veröffentlicht werden müssen, werden z.B. Hygieneverstöße nur dann publik gemacht, wenn für sie ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Die Daten müssen allerdings durch zwei unabhängige Institute bestätigt und die betroffenen Unternehmen vor der Veröffentlichung angehört werden. grg

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