Richterbürden

Kommentar von Uwe Kalbe

  • Lesedauer: 1 Min.

Gegen einen der Richter des Bundesverfassungsgerichts sind Befangenheitsanträge gestellt worden - für die bevorstehenden Entscheidungen über den sogenannten Rettungsschirm ESM. Richter Peter Huber war Kuratoriumsmitglied im Verein »Mehr Demokratie«, ob daraus eine Gefahr für die Unbefangenheit des Gerichts werden kann, sei dahingestellt. Zumindest scheinen die Antragsteller einen Widerstreit zwischen ESM und dem Bürgerinteresse an Mitsprache zu bemerken, wie es der Verein »Mehr Demokratie« zu vertreten pflegt.

Damit wiederum dürfte Richter Huber ganz im Interesse der Mehrheit der Bevölkerung befangen sein, wenn die Unterstellung überhaupt zutrifft. Immerhin 71 Prozent dieser Bevölkerung wünschen eine Mitsprache des Gerichts bei der Verlagerung nationaler Kompetenzen auf die europäische Ebene. Sicher in der Hoffnung, dass diese nicht zu ihrem eigenen Nachteil ausgeht. Erneut schimmern in diesem Konflikt zugleich die zunehmend politischen Erwartungen an Karlsruhe durch. Die von einem offenbar wachsenden Gewicht des Bundesverfassungsgerichts in Zeiten der Verunsicherung zeugen. Man kann allerdings auch umgekehrt bedauern, dass dieses Gericht immer öfter der letzte Anker zur Bewahrung der Verfassung zu sein scheint. Und muss sich dann eher sorgen, wie lange dieses Bollwerk noch hält. Der Bedeutungsverlust des Grundgesetzes in den Entscheidungen des Gesetzgebers ist langfristig keine Garantie für einen Bedeutungsgewinn des Karlsruher Gerichts.

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