Schwangere storniert Reise

Reiserecht

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Eine Münchner Familie buchte im Februar 2011 eine Reise nach Griechenland - mit Reiserücktrittsversicherung. Zu diesem Zeitpunkt wusste die Frau, dass sie schwanger war. Der Urlaub sollte erst im Mai stattfinden - lange vor dem Geburtstermin.

Ende April traten bei der Frau plötzlich vorzeitige Wehen auf. Die Frauenärztin riet ihr, besser zu Hause zu bleiben. Daraufhin sagte das Ehepaar die Reise ab. Doch die Versicherung. weigerte sich, die Stornokosten von 2535 Euro zu übernehmen. Begründung: Man habe schon bei der Buchung der Reise gewusst, dass die Frau schwanger war. Versicherungsschutz bestehe nur für eine »unerwartete schwere Erkrankung«. Das Ehepaar berief sich darauf, dass niemand die Komplikationen der Schwangerschaft habe vorhersehen können.

Das Amtsgericht München (Urteil vom 3. April 2012, Az. 224 C 32365/11) erklärte die Stornierung der Reise für berechtigt. Zweifellos sei die Schwangerschaft im Februar 2011 bekannt gewesen. Aber eine Schwangerschaft sei keine Krankheit. Verlaufe sie komplikationslos, beständen gegen einen Auslandsurlaub keine Bedenken. Wenn aber urplötzlich Komplikationen aufträten (und vorzeitige Wehen seien eine schwere Komplikation), läge der Fall anders. Das sei sehr wohl als »unerwartete schwere Erkrankung« im Sinne der Versicherungsbedingungen einzustufen.

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