Einheitlich höhere Leistungen

Mehr Geld für Asylbewerber

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Die Bundesländer haben sich übergangsweise auf einheitliche höhere Leistungen für Asylbewerber geeinigt. Alleinstehende oder alleinerziehende Erwachsene erhielten jetzt 346 Euro pro Monat statt bisher knapp 225 Euro, teilte die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Irene Alt am 21. August 2012 in Mainz mit. Jugendliche über 15 Jahre sollen 271 Euro bekämmen (vorher knapp 200 Euro). Die um im Schnitt 50 Prozent höheren Sätze orientieren sich an den Hartz-IV-Leistungen.

Mit ihrem Beschluss, der auf Initiative von Rheinland-Pfalz zustande kam, reagierten die Länder auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012. Die bisherigen Leistungen seien unzureichend. Eigentlich zuständig für die Festlegung einheitlicher Regelsätze ist der Bund. Länder und Kommunen zahlen die Leistungen. Das Ministerium sicherte zu, die Regelsätze schnellstmöglich neu zu berechnen. Dem entsprechenden Gesetz muss auch der Bundesrat zustimmen.

Die rheinland-pfälzische Ministerin Alt nannte es »skandalös«, dass die Bundesregierung bisher keine gesetzliche Regelung gefunden hat. »Damit lässt der Bund die Länder im Regen stehen.« Weil der Bund nichts festgesetzt habe, seien die Länder tätig geworden.

Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt die rasche und unbürokratische Einigung, fordert aber, das gesamte Asylbewerberleistungsgesetz und andere diskriminierende Vorschriften beim Arbeitsmarktzugang endlich abzuschaffen. Zugleich wird gefordert, die Sätze überwiegend und so schnell wie möglich in Geldleistungen zu gewähren. epd/nd

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