Kontrollfrist 31. Oktober 2012 - wird sie verlängert?

Trinkwasserverordnung - Legionellenprüfung

  • Lesedauer: 2 Min.
Das Bundesgesundheitsministerium will private Vermieter von einer Reihe bürokratischer Pflichten in Bezug auf die Legionellenprüfung von Trinkwasseranlagen entlasten.

Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland unter Hinweis auf geplante Änderungen der Trinkwasserverordnung hin. Der Gesetzgeber hatte zum 1. November 2011 die Neuregelung der deutschen Trinkwasserverordnung in Kraft gesetzt.

Danach sind Hauseigentümer und Vermieter verpflichtet, ihre Trinkwasseranlagen, wenn sie mehr als 400 Liter Inhalt haben und/oder in einer Rohrleitung mehr als drei Liter Wasser sich zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle des Warmwassers befinden, den Gesundheitsbehörden zu melden und jährlich auf Legionellen prüfen zu lassen.

Nach aktueller Rechtslage sind die meisten Vermieter von Mehrfamilienhäusern bis zum 31. Oktober 2012 verpflichtet, ihr Trinkwasser untersuchen zu lassen, sonst drohen hohe Bußgelder. Da der Immobilienwirtschaft und den Gesundheitsämtern durch die jährliche Prüfung Mehrbelastungen entstehen, plant das Gesundheitsministerium Änderungen: Die neue Verordnung sieht vor, dass Legionellenprüfungen statt jedes Jahr nur noch alle drei Jahre vorgenommen werden müssen und außerdem nur auffällige Befunde den Ämtern zu melden sind, betont Haus & Grund.

Dann hätten Vermieter bis Ende 2013 Zeit, ihre Anlagen erstmalig prüfen zu lassen. Laut Haus & Grund sollen dann auch Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern von der Pflicht ausgenommen werden. Ende September soll sich der Bundesrat mit der novellierten Verordnung beschäftigen. Haus & Grund betont, dass diese Änderungen nicht nur Millionen privater Vermieter entlasten würden. Auch die Mieter profitierten von geringeren Betriebskosten.

Ungeachtet dessen gilt die Untersuchungspflicht gegenwärtig noch bis zum 31. Oktober 2012. Immobilieneigentümer sollten also die Kontrolle nicht versäumen.

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