Gegenseitige Vermietung ohne Vorteile
Steuerliche Abschreibung
Das Finanzgerichts (FG) Köln hat in einem Urteil vom 22. September 2011 (Az. 6K 2057/08) die gewählte Gestaltung abgelehnt, da keine wirtschaftlichen oder andere nicht steuerlichen Gründe vorlagen. Die Kläger hatten die Absicht, die eigenen Wohnungen dem jeweils Anderen zu vermieten, um dadurch Werbungskosten steuermindernd berücksichtigen zu lassen, was bei Nutzung der eigenen Wohnung nicht möglich gewesen wäre.
Diese Gestaltung stellt nach der Abgabenordnung, die auch als »Grundgesetz des Steuerrechts« bezeichnet wird, einen Missbrauch dar, so dass sie unberücksichtigt bleibt. Die Kläger haben Revision erhoben, die beim Bundesfinanzhof (BFH) in München (Az. IX R 18/12) anhängig ist.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.