Das Bezirksgericht von Havanna hat jetzt über drei ausländische Drogenhändler, die in Kuba einen Umschlagplatz für Kokain-Transaktionen in die USA und nach Europa aufbauen wollten, die Urteile gefällt.
Der Kolumbianer Rafael Bustamante wurde zu lebenslänglicher Haft, Roberto Lewis von den Bahamas zu 25 Jahren und Mauricio Noguera, ebenfalls aus Kolumbien, zu 23 Jahren Gefängnis verurteilt. Bustamante war am 6. Januar vergangenen Jahres zum fünften Male mit gefälschten Dokumenten in Kuba eingereist. Ab 31. Januar waren ihm die kubanischen Sicherheitsorgane auf den Fersen, nachdem sie hilfreiche Tipps regionaler Drogenbehörden, mit denen Kuba eng zusammenarbeitet, erhalten hatten. Am 6. März schnappte die Falle zu.
Rafael Bustamante ist in den USA und Kolumbien zur Fahndung ausgeschrieben. Dort war er bereits vor längerer Zeit ergriffen, abgeurteilt und eingesperrt worden. In beiden Fällen gelang es ihm seltsamerweise auszubrechen und unterzutauchen. Auch gegen Roberto Lewis sind in anderen Staaten Verfahren wegen illegalen Drogenhandels und Geldwäsche anhängig. Mauricio Noguera war einer der wichtigsten Verbindungsmänner zwischen der kolumbianischen Mafia und Großdealern in den USA, Jamaika und Panama.
Asa Hutchinson, bis vor kurzem Chef der USA-Drogenbehörde DEA, hatte die Verhaftung Bustamantes in Kuba »mit großer Befriedigung« zur Kenntnis genommen, wobei er allerdings im gleichen Atemzug erneut jedwede offizielle Kooperation ausschloss. Im Januar 2002 hatte Kuba »als Geste des guten Willens«, denn förmliche Abkommen, die das regeln würden, lehnte Washington stur ab, den Drogenhändler Bell, Bürger der USA, an die nordamerikanische Seite ausgeliefert. Auch das war für Washington kein Anlass, die sporadische Zusammenarbeit zwischen der eigenen Drogenbehörde und der kubanischen Regierung amtlich zu fördern. Genauso wenig die Botschaft, die Fidel Castro schon im Juli 1999 dem republikanischen Senator Arlen Specter auftrug: »Ich bitte Sie, die höchsten Instanzen Ihres Landes zu fragen, auf welcher Ebene Sie eine Zusammenarbeit mit uns wünschen, ob Sie die gegenwärtige beibehalten wollen oder an einer höheren bis zu einer integralen interessiert sind. Wir jedenfalls sind zu jeder Art der Kooperation bereit.«
Jetzt erst recht. Die kubanische Regierung und die Massenorganisationen machen erwartungsgemäß Ernst mit ihrer Ankündigung, den Anfängen von Drogenhandel, Drogenkonsum und ihren Folgedelikten zu wehren und ihnen einen Kampf auf Biegen und Brechen zu liefern. Massive Aufklärung und Vorbeugung stehen an erster Stelle. Familienärzte, Hospitäler, Psychiater, die sieben Millionen Mitglieder der Revolutionskomitees und die Medien sind darin einbezogen. Doch wenn die Warnungen ungehört verpuffen, soll die neue Gesetzesverordnung Nr. 232 dafür sorgen, dass fühlen muss, wer nicht hören will.
Neben dem schon im Strafgesetzbuch vorgesehenen harten Gefängnisstrafen droht nun Personen, die »mit Drogen handeln, sie erwerben, aufbewahren, konsumieren oder verstecken«, zugleich die Beschlagnahme der Immobilien, in denen die genannten Straftaten begangen werden. Aber auch im Falle von Korruption, Prostitution, Zuhälterei, Menschenhandel, Verführung Minderjähriger und Pornographie. Wer Marihuana anbaut »oder andere Pflanzen ähnlicher Eigenschaften«, wird seinen Boden, seine Behausung und seine landwirtschaftlichen Gerätschaften los. Sind die Beweise stichhaltig, werden die Sanktionen innerhalb von sieben Tagen vollstreckt.
Kubas Vizegeneralstaatsanwalt Rangel hegt keinen Zweifel daran, dass in seinem Land »der Wille vorhanden ist, im Rahmen des Rechts die Geisel der Drogen, der Gesetzeswidrigkeiten und der Korruption auszumerzen«. Oder wie es Parlamentspräsident Ricardo Alarcón formulierte: »Wir wollen ein gesundes, sauberes Land, in dem sich unsere Gäste und wir unbelästigt wohlfühlen können.