Streit in der CDU um Schwangerschaftsabbruch
Hamburg/Ludwigshafen (ADN). Als erster prominenter Christdemokrat hat sich der frühere hessische Ministerpräsident Wallmann im Abtreibungsstreit für eine Fristenlösung ausgesprochen. Unmittelbar vor der Abstimmung in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Dienstag begründete Wallmann im „Spiegel“ seine Haltung mit der Einsicht, Strafgesetze taugten nicht für moralische Bewertungen. Ein Verzicht auf Strafbarkeit bedeute keine moralische Billigung der Abtreibung.
Dagegen sprachen sich am Wochenende Parteigremien der CDU gegen eine Fristenregelung aus. Die rheinland-pfälzische CDU beschloß am Sonnabend auf ihrem Landesparteitag in Ludwigshafen mit großer Mehrheit, daß ein
Schwangerschaftsabbruch weiterhin strafbar bleiben soll. Das treffe bis zur 13. Schwangerschafts-Woche nicht zu, wenn eine medizinische Indikation oder eine psychosoziale Notlage vorliege. Bundesfamilienministerin Rönsch erklärte, sie wolle sich “mit aller Kraft dafür einsetzen, daß trotz angespannter Haushaltslage die Ansprüche der Schwangeren auf Unterstützung durch den Staat festgeschrieben werden“. Auf dem Landesdelegiertentag der sächsischen Frauen-Union der CDU in Chemnitz sagte Bundestagspräsidentin Süssmuth zum Paragraphen 218, das Problem könne nicht mit dem Strafrecht gelöst werden. Der Einsatz für den Schutz des ungeborenen Lebens müsse sich prüfen lassen an konkreter Vorbeugung.
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