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Das Blättchen #8 ab 23.04.2025
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  • Politik
  • SPD/PDS-Kandidat Müntjes darf antreten

Stimmzettel-Chaos: Wahl mit Vorbehalt

  • Lesedauer: 2 Min.

Von MARCEL BRAUMANN, Dresden

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Die berühmt-berüchtigte Wählbarkeitsbescheinigung fehlte am 6. November um 17.35 Uhr, 25 Minuten vor dem „Einsendeschluß“ für Landratskandidaten im Kreis Meißen-Radbeul. Der zuständige Wahlausschuß hatte schlicht kein Formular mehr, das Manfred Müntjes (SPD) hätte ausfüllen können. Mit der Bescheinigung müssen Wahlkandidaten in Sachsen Auskunft über eine mögliche frühere Tätigkeit für Stasi oder in Staatsämtern der DDR geben.

Der Urnengang am 3. Dezember ist die nachgeholte Kreistags- und Landratswahl, die 1994 wegen eines Urteils des Leipziger Verfassungsgerichtshofes zur Kreisreform in Teilen Sachsens ausfallen mußte. Und damals lag besagtes Dokument von Müntjes rechtzeitig vor. So begnügte sich das am 6. November telefonisch um Rat gefragte Regierungspräsidium in Dresden mit der Aufforderung, die Bescheinigung nachzureichen. Obwohl Müntjes der Aufforderung prompt nachkam, legte der DSU-Landratskandidat Lutz Orgus zweimal Beschwerde ein - erst beim Kreiswahlausschuß, dann beim Regierungspräsidium. Beide Male erfolglos.

Doch Orgus zog vors Verwaltungsgericht, das seiner Klage aufschiebende Wirkung einräumte. Damit wäre Müntjes erst mal aus dem Rennen - und „die Wahl zur

Farce“ geworden, wie PDS-Landesvorsitzender Reinhard Lauter kommentierte. Das Gericht ließ aber den Ausweg, die Wahl doch durchzuführen, da Orgus sie ja hernach anfechten könne. Mit vier zu eins Stimmen in geheimer Abstimmung gab der Kreiswahlausschuß gestern grünes Licht für Müntjes, der von SPD, PDS, Bündnisgrünen und einer Gruppe

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