PDS-Direktkandidatin will Wahlergebnis anfechten
Barbara Lässig wirft der Parteiführung der sächsischen Sozialisten Kungelei bei der Vergabe der Listenplätze vor
Dresden (dpa/ND). Einem Bericht der in Dresden erscheinenden »Sächsischen Zeitung« zufolge hat die parteilose PDS-Kandidatin Barbara Lässig einer Rechtsanwältin das Mandat für eine Klage wegen Rechtsbrüchen bei der Erstellung der Landesliste erteilt. Auch PDS-Mitglieder wollen demnach klagen. Sollten sie erfolgreich sein, müsste die Landtagswahl vom 19. September wiederholt werden.
Laut Lässig wurden die ersten 40 Plätze auf der Landesliste der PDS in einer »Kungelrunde« zwischen der Landeschefin Cornelia Ernst, Landesgeschäftsführer Rico Gebhardt und dem PDS-Vorstand abgesprochen. Lässig bezeichnete das Zustandekommen der Landesliste gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) als Verstoß gegen die innerparteiliche Demokratie. Zudem wurde der Bürgerwille ignoriert, weil Listenkandidaten mit wesentlich weniger Zustimmung des Wählers in den Landtag kamen. Sie verwies auf ihr eigenes, nach absoluten Zahlen gemessen, besseres Wahlergebnis in Dresden. Mit Listenplatz 41 habe sie jedoch keine Chance gehabt, in den Landtag einzuziehen.
Mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht hofft Lässig, dass das Gericht den Landtag auffordert, ein Gesetz zu erarbeiten, das das Zustandekommen von Landeslisten regelt und künftig »Kungelrunden« wie bei der PDS unmöglich macht. Falls das Wahlergebnis nicht wie beabsichtigt angefochten werden kann, kündigte Lässig eine Klage vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig an.
Nach Aussagen der PDS gibt es allerdings keine Anzeichen für Verfahrensfehler der Partei bei der Kandidatenaufstellung zur Landtagswahl. Einer Klage von Lässig wegen angeblicher Rechtsbrüche sehe die Partei daher gelassen entgegen. »Alle Fakten sprechen dagegen«, sagte Sachsens PDS-Chefin Cornelia Ernst am Samstag in Dresden. Die Vorwürfe von Lässig seien fadenscheinig. Es sei dasselbe Abstimmungsverfahren wie 1999 benutzt worden. Bei der Auswahl der ersten 40 Kandidaten auf der Landesliste, von denen es 31 in den Landtag schafften, hatte Lässig nach PDS-Angaben nicht die erforderliche Mehrheit für einen aussichtsreichen Platz erhalten. Sie kandidierte daher in Dresden für ein Direktmandat, konnte dieses aber nicht gewinnen.
Eine Wahlwiederholung wegen Rechtsfehlern bei der Kandidatenaufstellung wäre kein Novum. So erklärte das Hamburger Landesverfassungsgericht im Juni 1993 die Bürgerschaftswahl von 1991 für ungültig, nachdem schwerwiegende Demokratieverstöße der CDU bekannt geworden waren. Bei der Kandidatenaufstellung der Partei hatte es ein Blockwahlwahlverfahren und ein stark eingeschränktes Gegenvorschlagsrecht gegeben.
Parallel zur Diskussion um Fehler bei der Erstellung der Landesliste forderte die PDS Neuwahlen in den Wahlkreisen 28 (Leipzig-Zentrum) und 31 (Leipzig-Nord). PDS-Wahlkampfleiter Rico Gebhardt zufolge sei den Kandidaten der Partei dort wegen Formfehlern bei der Anmeldung eine Direktkandidatur verweigert worden. Dies sei nicht rechtmäßig gewesen. In den Kreisen erlangten Rolf Seidel (CDU) und Gunther Hatzsch (SPD) die Direktmandate. Die PDS kündigte eine Klage vor dem sächsischen Verfassungsgericht an.
Im Wahlkreis 29 (Leipzig 5), wo die PDS-Kandidatin Barbara Höll das Direktmandat gewann, strebt wiederum die CDU eine Neuauszählung der Stimmen an. Ein entsprechender Antrag ist laut Sächsischer Zeitung an die Landeswahlleiterin gesandt worden, die das Ersuchen nun juristisch prüft.
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