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Recht mit Haft bedroht?

Dresden: Generalstaatsanwalt lehnte Beschwerde ab Von Uwe Kalbe

  • Lesedauer: 2 Min.

Der Generalstaatsanwalt in Dresden hat die Beschwerde des ddpADN-Journalisten Jörg Schreiber abgelehnt, die er gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen einen Görlitzer Staatsanwalt, Sebastian Matthieu, eingelegt hatte. Schreiber wirft Matthieu versuchte Aussageerpressung vor Matthieu hatte Schreiber als Zeugen in einem Verfahren um angeblichen Geheimnisverrat eines BGS-Beamten mit Beugehaft gedroht. Schreiber lehnte eine Aussage unter Berufung auf sein Zeugnisverweigerungsrecht als Journalist dennoch hartnäckig ab.

Der Generalstaatsanwalt begründet in seiner Ablehnung, die staatsanwaltlichen Druckmittel seien wegen des Tatverdachts der Falschaussage erfolgt, nicht weil Schreiber sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen habe. Dies laufe auf eine nachträgliche Rechtfertigung der Aussageerpressung hinaus, kommentierte Schreibers Anwalt, Johannes Weber-

ling, am Montag gegenüber »Neues Deutschland«. Man werde deshalb das Oberlandesgericht in Dresden bitten, die Sache zu entscheiden.

Dieses hatte bereits im April einer Beschwerde Schreibers stattgegeben und ein bereits verhängtes Ordnungsgeld von 750 Mark aufgehoben. Schreibers Zeugnisverweigerungsrecht wurde ausdrücklich bestätigt. Schreiber hatte anschlie-ßend den Spieß umgedreht und seinerseits Strafanzeige wegen Aussageerpressung gegen den Staatsanwalt gestellt. Die von Beobachtern geäußerten Befürchtungen, daß Ermittlungen durch das Görlitzer Landgericht für Staatsanwalt Matthieu an seinem eigenen Arbeitsplatz für ihn ein »Heimspiel« werden könnten, bestätigten sich indirekt, als das Verfahren eingestellt wurde. Begründung: Der Staatsanwalt hätte keine Beugehaft verhängen können, dieses Recht habe nur der Richter. Daß das angedrohte Zwangsmittel illegal war, hielt Schreiber jedoch nicht für beruhigend. Seinen Zweck, Druck auszuüben, habe es dennoch erfüllt, machte er in der nun abgelehnten Beschwerde geltend.

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