Der Krankenschein ist grundsätzlich zu akzeptieren

Urteile in Kürze

  • Lesedauer: 3 Min.

Nachfolgend einige Urteile von Arbeitsgerichten in Kürze: vom Krankenschein über Mobbing bis zur Kündigung.

Ein Arbeitgeber muss den Nachweis einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich akzeptieren. Die ärztliche Bescheinigung ist als gesetzlich geforderter Nachweis ausreichend. Von dieser Regel gibt es allerdings eine Ausnahme: Die Nachweiskraft geht dann verloren, wenn der Arbeitgeber nachweisen könne, dass die Bescheinigung aufgrund falscher Angaben des Arbeitnehmers ausgestellt worden sei. Diese Zweifel müsse der Arbeitgeber aber belegen können, urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 11. September 2000, (Az. 7 Sa 641/00).

Gegen Mobbing mit einstweiliger Verfügung zur Wehr setzen

Fühlt sich ein Mitarbeiter systematisch schikaniert, so kann er sich mittels einstweiliger Verfügung zur Wehr setzen, so das Landesarbeitsgericht Thüringen (Az. 5 Sa 403/00). Die Richter definierten den Begriff »Mobbing«. »Mobbing« ist »fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweise, die einer von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich ist«. Auch müssen die Schikanen in ihrer Gesamtwirkung so schwer wiegen, dass sie das Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen.

Surfen im Internet ist kein Kündigungsgrund

Selbst 100 Stunden pro Jahr privates Surfen im Internet während der Arbeitszeit rechtfertigen keine fristlose Kündigung, urteilte das Arbeitsgericht Wesel (Az. 5 Ca 4021/00). Wenn der Arbeitgeber kein ausdrückliches Verbot ausspreche und Verstöße zunächst abmahne, könne der Arbeitnehmer von einer Duldung der privaten Internetnutzung ausgehen.

Kündigung wegen zu hoher Gehaltsforderung?

Eine überzogene Gehaltsforderung eines Arbeitnehmers rechtfertigt keine Kündigung wegen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses, entschied das Arbeitsgericht Frankfurt am Main (Az. 7 Ca 8158/00). Die Richter erklärten damit die ordentliche Kündigung einer Bauamtsleiterin für unwirksam.

Kündigung nach Fortbildung: Arbeitnehmer muss Kosten zurückzahlen

Ein Arbeitnehmer, der kurz nach einer betrieblich finanzierten Aus- oder Fortbildung kündigt, muss die Ausbildungskosten in der Regel zurückzahlen, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 5 Sa 1509/00). Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer von der Ausbildung einen beruflichen Vorteil hat, zum Beispiel die Voraussetzungen einer höheren Tarifgruppe erfülle oder die erworbenen Kenntnisse auch für andere Arbeitsverhältnisse nutzen könne.

Ist eine Kündigung während der Probezeit rechtens?

Die Probezeit in einem Arbeitsverhältnis gilt in der Regel als Beginn eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine Frist eindeutig vereinbart wird, urteilte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Az. 3 Sa 99/01). Es gebe keine gesetzliche Bestimmung, dass ein Arbeitsverhältnis für die Dauer der Probezeit befristet sei und automatisch mit Ablauf der Frist ende. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sei nur festgeschrieben, dass ein Arbeitsverhältnis während der sechsmonatigen Probezeit mit einer Fist von zwei Wochen gekündigt werden könne.

Kündigung unmittelbar nach Firmenübernahme

Wird bei einer Fusion ein Arbeitnehmer übernommen, von dem später bekannt wird, dass er bei seinem vorherigen Arbeitgeber Bilanzen manipuliert hat, kann er entlassen werden, weil das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Redlichkeit zerstört ist. Diese Rechtsprechung fußt auf einem Urteil des Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az. 2 AZR 159/00).

Geld für Überstunden statt Stunden abfeiern

Wenn in einem Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass alle geleisteten Überstunden vergütet werden, muss sich ein Arbeitnehmer nicht verpflichten lassen, diese Stunden abzufeiern. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 9 AZR 307/00).

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