Erst Freude, dann Ärger mit dem Geschenk

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Was einem zum Geburtstag mit einer Schleife überreicht wird, muss einem nicht unbedingt gehören: Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 22. Mai 2012 (Az. 3 U 69/11), dass ein Mann nicht Eigentümer eines Sportca-brios wurde, das er zu seinem Geburtstag mitsamt Schlüssel bekommen hatte.

Die Freundin des Mannes habe das Auto für 50 000 Euro gekauft und dem Mann den Schlüssel übergeben, während sie selbst einen Zweitschlüssel und den Fahrzeugbrief behielt.

Nachdem sich die beiden aber zerstritten hatten, habe die Frau das Auto mit Hilfe des Zweitschlüssels wieder an sich genommen. Dagegen hatte der Mann geklagt - ohne Erfolg.

Laut Gericht sei angesichts des hohen Fahrzeugwertes zu erwarten gewesen, dass ein Übereignen des Wagens auch in Worten zum Ausdruck gebracht werde. Dies sei nicht geschehen. Die Möglichkeit, das Auto auf unbestimmte Zeit nutzen zu können, könne sich als »durchaus denkbares und ansehnliches Geschenk darstellen«. Dieses Nutzungsverhältnis habe die Besitzerin zudem schriftlich gekündigt. Der Mann dürfe den Wagen daher nicht behalten.

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