Streit um Pilotenmütze
Bei der beklagten Fluggesellschaft gilt eine »Betriebsvereinbarung Dienstbekleidung«. Zur Pilotenmütze sieht diese für Frauen vor, dass sie getragen werden kann, aber nicht zur vollständigen Uniform gehört. Für Männer ist die Mütze zwingend in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich zu tragen.
Der klagende Pilot war für einen Flug nach New York eingeteilt und wurde während der Flugvorbereitung vom Vorgesetzten gefragt, ob er seine Pilotenmütze bei sich führe. Der Pilot verneinte und berief sich unter Hinweis auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz darauf, dass die Vorschrift der Betriebsvereinbarung nichtig sei. Er wurde vom Flug abgesetzt.
Mit seiner Klage will er grundsätzlich klären lassen, ob es rechtmäßig ist, nur Männer zum Tragen der Pilotenmütze zu verpflichten. Das Arbeitsgericht Köln gab am 24. Oktober 2012 (Az. 5 Sa 549/11) der Klage statt. Dagegen ging die Fluggesellschaft in die Berufung. Der Streitfall ist weiter offen.
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.