Pflegevollversicherung für alle
Ver.di stellt Konzept für eine solidarische Absicherung der Pflege vor
Eine solidarische Pflegevollsicherung wäre problemlos finanzierbar. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Gesundheitsökonomen Markus Lüngen von der Hochschule Osnabrück, die von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Auftrag gegeben wurde.
Das bisherige Konstrukt der Pflegeversicherung, die nur Basisleistungen abdeckt, nütze demnach lediglich denen, die sich eine private Zusatzversicherung leisten könnten, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske bei der Vorstellung des Gutachtens am Donnerstag in Berlin. Eine paritätisch finanzierte Vollversicherung diene dagegen der sozialen Gerechtigkeit und einer besseren Versorgungsqualität.
Das Prinzip wäre dem der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entlehnt. Grundlage soll ein einheitlicher Leistungskatalog für alle Versicherungsträger sein, der von allen Pflegebedürftigen zuzahlungsfrei in Anspruch genommen werden könnte. Die bislang üblichen Eigenleistungen entfielen.
Lüngen betonte, dass ein derartiger Leistungskatalog natürlich kein »Wünsch-dir-was-Programm« sein könne, sondern wie bei der GKV »evidenzbasiert und wirtschaftlich« sein müsse. Allerdings gehörten Leistungen, die nicht der unmittelbaren Pflege, sondern der Teilhabe und der Unterstützung bei der Führung eines eigenen Haushalts dienten, ebenfalls in diesen Katalog.
Die Studie widmet sich in erster Linie der Finanzierbarkeit einer gesetzlichen Pflegevollversicherung. Derzeit betragen die jährlichen Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen rund 21,5 Milliarden Euro. Die Ausweitung auf eine volle Kostenübernahme der erbrachten Leistungen im ambulanten und stationären Bereich schlüge mit rund zehn Milliarden Euro zu Buche. Zusatzbelastungen durch die Aufnahme bestimmter haushaltsnaher Dienstleistungen in den Katalog könnten durch den Wegfall dieser Leistungen bei den Krankenkassen kompensiert werden. Ferner entfielen die Kosten für die Kommunen, die bislang 2,75 Milliarden Euro für die Versorgung mittelloser Pflegebedürftiger aufwenden müssen. Diese Summe soll beim ver.di-Modell als pauschaler Steuerzuschuss an die Pflegekassen gehen. Unter diesen Voraussetzungen würde sich der Beitrag zur Pflegeversicherung für Firmen und Beschäftigte zum jetzigen Zeitpunkt um lediglich jeweils 0,4 Prozentpunkte erhöhen.
Damit, so Bsirske, habe man die Mär von der angeblichen Unfinanzierbarkeit einer Vollversicherung und der daraus folgenden Notwendigkeit zusätzlicher privater Absicherung eindeutig widerlegt. Er räumte aber ein, dass in der Berechnung weder die anstehende umfassende Einbeziehung der Betreuung von Demenzkranken in den Leistungskatalog, noch die Kosten für die dringend erforderliche Aufwertung der Pflegeberufe enthalten seien. Man wolle vielmehr einen möglichst breiten Konsens schaffen, um den Zustand zu überwinden, »dass der Eintritt der Pflegebedürftigkeit vom Geringverdiener bis zum Bezieher mittlerer Einkommen die materielle Existenz vieler Menschen bedroht«. Gerade für diesen Personenkreis seien private Zusatzversicherungen keine Alternative.
Bsirske geht davon aus, dass die Debatte um die Zukunft der Pflegefinanzierung auch in Hinblick auf den Bundestagswahlkampf gewaltig an Dynamik gewinnen wird. Man sehe nicht nur bei Sozialverbänden, sondern in allen politischen Lagern - mit Ausnahme der FDP - potenzielle Bündnispartner für die Durchsetzung einer gesetzlichen Pflegevollversicherung. Und man werde dieses Vorhaben auch nicht unmittelbar mit der Gewerkschaftsforderung nach einer umfassenden Umgestaltung der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme verquicken. Dennoch halte man am Ziel einer Bürgerversicherung fest, in die auch Beamte und Selbstständige einzahlen müssten, und für deren Finanzierung zudem Vermögensgewinne herangezogen würden, betonte Bsirske.
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