Arbeitslose auf Nulldiät
Mehr als 10 000 Menschen wurde 2011 der Hartz-IV-Satz komplett gestrichen
Weil das Jobcenter seinen Regelsatz um 90 Prozent kürzte, nimmt der Hartz-IV-Bezieher Ralph Boes seit 15 Tagen keine Nahrung mehr zu sich. Mit seinem »Sanktionshungern« will der Berliner erreichen, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der umstrittenen Praxis befasst. Wie notwendig eine höchstrichterliche Klärung ist, zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion, die »nd« vorliegt. Demnach wurden 2011 mehr Totalsanktionen verhängt, als bislang bekannt. Im Jahresdurchschnitt setzten die Jobcenter mehr als 10 400 Betroffene auf Nulldiät. Das heißt, ihr Regelsatz wurde komplett gestrichen. Damit hat sich die Prozentzahl der so Sanktionierten innerhalb eines Jahres verdoppelt.
»Ein unhaltbarer Zustand«, findet der Justiziar der Linksfraktion, Wolfgang Nešković. Der ehemalige Bundesrichter kritisiert im Gespräch mit »nd«, dass die Regierung nicht einmal weiß, »ob die Betroffenen wenigstens Sachleistungen erhielten«. Zwar gibt es für den Fall einer 100-Prozent-Sanktion auch Lebensmittelgutscheine, jedoch müssen diese erst beantragt werden. Ob und wie die derart Bestraften bis zur Bewilligung über die Runden kommen, weiß die Regierung nicht. Was Nešković besonders ärgert, ist das bewusste Wegschauen. So bestreitet die Bundesregierung zwar nicht, dass den Betroffenen Obdachlosigkeit droht. »Aber frei nach dem Motto: Was ich nicht weiß, existiert nicht, sieht sie keinen Handlungsbedarf«, so der Jurist. Nicht einmal ein Studie über die Auswirkungen der Sanktionen will Schwarz-Gelb in Auftrag geben.
»Erschreckend« findet Nešković »das Beharren der Bundesregierung auf ihrer fehlerhaften Rechtsansicht trotz gegenteiliger Urteile des Bundesverfassungsgerichtes«. So hatte Karlsruhe im Juli die Leistungen für Asylbewerber für »menschenunwürdig« erklärt. Richter monierten, dass die Flüchtlinge ein Drittel weniger als Hartz-IV-Empfänger bekämen. Dies sei eine »evidente Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums«.
Wenn Karlsruhe schon die Unterschreitung des Regelsatzes um ein Drittel für verfassungswidrig hält, ist kaum anzunehmen, dass es 60-prozentige Hartz-IV-Sanktionen gutheißt. Ganz zu schweigen von den 100-prozentigen. »Wenn die Bundesregierung behauptet, durch diese Entscheidung seien die Sanktionsnormen nicht in Frage gestellt, zeugt dies von trotziger Rechtsblindheit«, meint Nešković.
Derweil geht das Sanktionieren munter weiter. Im laufenden Jahr zeichnet sich ein neuer Rekord bei den Strafen ab. Allein in der ersten Jahreshälfte verhängten Arbeitsagenturen und Jobcenter mehr als 520 000 Sanktionen. Damit könnte erstmals die Millionengrenze geknackt werden.
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