Pluralismus mit Verboten
Zum Toleranz-Begriff des Philosophen Otfried Höffe
Die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hat sich darauf geeinigt, die Toleranz als »Duldsamkeit, ein allgemeines Geltenlassen und Gewährleisten fremder Überzeugungen, Handlungsweisen und Sitten, aber auch die Anerkennung gleichberechtigter Individuen« zu definieren. Noch weit davon entfernt, in einer Welt zu leben, die alle Individuen als gleichberechtigt anerkennt, sehen wir uns täglich eher mit dem negativen Aspekt der Toleranz, nämlich der Intoleranz, konfrontiert. Den eigenen Vorurteilen nicht nachzugeben oder sich gar aktiv gegen Diskriminierung stark zu machen, erfordert viel Mut und Engagement. Da sich die meisten Menschen danach sehnen, in einer friedlichen und pluralistischen Gesellschaft zu leben, lohnt es sich, nach Lösungen zu suchen, die uns diesem Ziel näher bringen.
Für den Philosophen Otfrid Höffe sind Toleranz und Pluralismus zwei unzertrennliche Begriffe auf dem Weg dorthin, denn: »Wo der Pluralismus fehlt, ist die Toleranz gegenstandslos. Gehören alle Menschen derselben Religion und Konfession an, so braucht es keine religiöse, pflegen alle denselben Lebensstil, so braucht es keine soziale Toleranz. Umgekehrt ist der Pluralismus die Herausforderung, deren sachgerechte Antwort in der Toleranz besteht.« Eine der großen Herausforderungen, vor die globalisierte, pluralistische Gesellschaft uns heute stellt, ist das friedliche Zusammenleben von Menschen mit verschiedenen Bekenntnissen, Religionen, Lebensstilen und Werten. Um dabei die Gefahr einer grenzenlosen, zuweilen sogar naiven Toleranz zu bannen, so Höffe, sollte dem absoluten Pluralismus ein relativer Pluralismus vorgezogen werden. Höffe ist der Überzeugung, dass nur der relative Pluralismus - mit Geboten und Verboten - in Konfliktsituationen der Garant für eine gerechte Behandlung aller Teilnehmer sein kann.
In diesem Zusammenhang spielt die Wahrung der Menschenrechte, die mit der UNO-Resolution vom 10. Dezember 1948 verabschiedet wurde, eine wichtige Rolle. In deren Präambel wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bilden. Es wird außerdem mahnend daran erinnert, dass die Missachtung dieser Prinzipien in jüngster Zeit zu Akten der Barbarei geführt hat, die das Gewissen der Menschheit bis heute mit Empörung erfüllen. Während der erste Artikel darauf hinweist, dass alle Menschen frei sind und gleich an Würde und Rechten geboren sind, dass sie mit Vernunft und Gewissen begabt sind und dass sie sich im Geist der Geschwisterlichkeit begegnen sollen, garantiert der zweite Artikel jeder Person Anspruch auf die in gegenständlicher Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten.
Die aus 30 Artikeln bestehende Resolution beinhaltet aber nicht nur die unantastbaren Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen, sondern auch deren Pflichten. Im Artikel 29 werden diese wie folgt definiert: »Jede Person hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung ihrer Persönlichkeit möglich ist. Bei der Ausübung ihrer Rechte und Freiheiten darf jede Person nur solchen Beschränkungen unterworfen werden, die das Gesetz ausschließlich zu diesem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechtfertigten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Wohlfahrt in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.«
Otfried Höffe, der in seinem Essay »Zum Ursprung der Toleranz« diesen Artikel der Resolution aufgreift, fügt hinzu: »Aufgrund der unverletzlichen Menschenwürde ist der andere eine freie und ebenbürtige Person, und als solche hat er das Recht, eigene Überzeugungen zu bilden und ihnen gemäß zu leben - vorausgesetzt, dass er nicht dasselbe Recht aller anderen beeinträchtigt.« Hieraus geht klar hervor, dass für den Philosophen die Toleranz keinesfalls reiner Selbstzweck ist: »Da sie kein Selbstzweck, sondern Bedingung und Ausdruck der Freiheit und Würde des Menschen ist, endet die Toleranz dort, wo Freiheit und Würde verletzt werden. Die Toleranz besteht nicht, wie Herbert Marcuse einmal befürchtete, in einer Stabilisierung der gegebenen Verhältnisse, in der Erhaltung des Status quo, und noch weniger im (masochistischen) Erdulden von Unrecht. Wo es zum Schutz der Freiheit und Menschenwürde notwendig wird, geht die Toleranz in Anklage, Kritik und Protest über.«
In seinem Beitrag wendet sich Höffe entschieden von einem Toleranzbegriff ab, den Herbert Marcuse 1965 in seinem Essay zur Repressiven Toleranz geprägt hatte. Entgegen Höffes Überzeugung blieb die Toleranz für Marcuse stets reiner Selbstzweck. Die Toleranz, die damals in den demokratischen Staaten herrschte, so Marcuse, hatte sich zuschulden kommen lassen, die aggressive Politik, die Aufrüstung, den Chauvinismus und die Diskriminierung aus rassischen und aus religiösen Gründen zu dulden. Daraufhin formulierte Marcuse eine utopische Vorstellung der Gesellschaft, in der alle gemeinsam frei und in Harmonie leben sollten und in der öffentliche und private Wohlfahrt für alle gewährleistet werden würde. Marcuses Vorstellungen hatten großen Einfluss auf die amerikanischen und europäischen Studentenbewegungen. In der Bundesrepublik Deutschland war es allen voran der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS), der diese Gedanken aufgriff und damit das Streben nach einer besseren Gesellschaftsordnung begründete.
Für Otfried Höffe ist die Anerkennung des Toleranzprinzips indessen mehr als eine freiwillige Haltung, nämlich eine Rechtspflicht, deren Befolgung die öffentliche Rechtsordnung - nämlich der Staat - zu gewährleisten hat. Der Aufgabe, Grundelemente der Toleranz institutionell zu wahren, kommt der Staat mithilfe von Grundrechten nach. Denn anders als die Menschenrechte, die universell gültig sind, sind Grundrechte staatlich garantiert und somit einklagbar. Diese dem Inhalt nach mit den Menschenrechten identischen, staatlich anerkannten Rechte (und Pflichten) sind in Deutschland im Grundgesetz festgeschrieben.
Eine Gesellschaft, so Otfried Höffe, ist erst dann tolerant, wenn sie allen das gleiche Recht auf Freiheit gewährt bzw. alle Gruppen, unabhängig von deren Interessen, Überzeugungen und Lebensformen, als gleichberechtigt anerkennt. Für moderne demokratische Staaten kann es - und die gegenwärtige Weltlage erinnert uns immer wieder auf tragische Weise daran - ohne gegenseitige Duldung, ohne das ungeschriebene Grundprinzip der Toleranz kein Fortbestehen geben, denn: »Wer tolerant ist, sucht nicht länger ein Leben, das auf Selbstbehauptung durch gewaltsame Bekehrung oder aber Überwindung des Gegners angelegt ist; er bemüht sich um ein Miteinander auf der Grundlage von Ebenbürtigkeit und Verständigung. Dazu gehören das Zuhörenkönnen, die Fähigkeit, auf den anderen einzugehen und ihn ernst zu nehmen, ferner die Bereitschaft, sich durch neue Situationen und neue Informationen belehren zu lassen. Vollendet wird die Toleranz in der Bereitschaft und Fähigkeit, sich in die Anschauungen und Lebensweisen des anderen einzufühlen.«
Wichtig dabei ist - so Höffe -, dass man sich auf das Gemeinsame und nicht auf das Trennende konzentriert: »In der Tat werden allgemein menschliche Haltungen wie Hilfsbereitschaft, Zivilcourage und Ehrlichkeit, ferner Maßstäbe für die Moral wie die goldene Regel [Man soll den anderen so behandeln, wie man von ihm behandelt werden möchte] und vor allem Grundelemente von Recht und Gerechtigkeit nicht nur im christlichen Abendland anerkannt, sie gehören zum gemeinsamen Erbe der Menschheit, nachweisbar nicht nur im Judentum und Islam, sondern auch beispielsweise im alten Ägypten, im Hinduismus, Konfuzianismus oder in den alten Kulturen von Nord- und Südamerika. Es ist Aufgabe der Toleranz in unserem Zeitalter der Globalisierung, nicht nur die Unterschiede zu stärken, sondern derartige Gemeinsamkeiten fortzuentwickeln.«
Die positiven Aspekte einer pluralistischen Gesellschaft liegen nicht nur für den Philosophen auf der Hand: »Der Pluralismus von Interessen, Wertvorstellungen und Lebensplänen bringt einen Reichtum von Möglichkeiten menschlicher Selbstverwirklichung zum Ausdruck, der einer uniformen Gesellschaft verwehrt bleibt.«
Der 16. November: Internationaler Tag für Toleranz
»Mit dem Ziel, Problembewusstsein in der Öffentlichkeit zu wecken, die Gefahren der Intoleranz deutlich zu machen und unser tätiges Engagement zu bekräftigen, proklamieren wir feierlich den 16. November zum Internationalen Tag für Toleranz.«
(Art. 6 der am 16.11.1995 von 185 Mitgliedsstaaten der UNESCO unterzeichneten »Erklärung von Prinzipien der Toleranz«).
Auszüge aus der Erklärung:
»In Übereinstimmung mit der Achtung der Menschenrechte bedeutet praktizierte Toleranz weder das Tolerieren sozialen Unrechts noch die Aufgabe oder Schwächung der eigenen Überzeugungen. Sie bedeutet für jeden einzelnen Freiheit der Wahl seiner Überzeugungen, aber gleichzeitig auch Anerkennung der gleichen Wahlfreiheit für die anderen.«
»Toleranz auf der Ebene staatlichen Handelns erfordert Gerechtigkeit und Unparteilichkeit in der Gesetzgebung, bei der Anwendung der Gesetze sowie in Justiz und Verwaltung. Sie erfordert auch, dass wirtschaftliche und soziale Chancen jeder einzelnen Person ohne Unterschied zuteil werden.«
»Erziehung zur Toleranz soll sich bemühen, das Entstehen von Angst vor anderen und der damit verbundenen Ausgrenzungstendenz zu verhindern.«
»Wir verpflichten uns zur Förderung von Toleranz und Gewaltlosigkeit durch Programme und Institutionen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation.«
Prof. Dr. Otfried Höffe, geb. 1943, war von 1992 bis 2011 Professor für Philosophie an der Uni Tübingen. Dort gründete er 1994 die Forschungsstelle für Politische Philosophie. Höffe schrieb Bücher u.a. über Ethik, Rechts-, Staats- und Wirtschaftsphilosophie. Seit 2009 ist er Präsident der Nationalen Ethikkommission der Schweiz. Seine Teilnahme am Welttag der Philosophie 2010 in Teheran sagte er aus politischen Gründen ab. Höffes Essay »Zum Ursprung der Toleranz« erschien zuerst in der Monatsschrift der Konrad-Adenauer-Stiftung »Die politische Meinung« (Nr. 395, 2002).
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