Was bedeutet das Bürgerkonto?
1. Die Sparkassen führen für jede in ihrem Geschäftsgebiet ansässige Privatperson unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder Nationalität auf Wunsch zumindest ein Guthabenkonto - Bürgerkonto.
2. Diese Verpflichtung greift nur dann nicht, wenn die Kontoführung für die jeweilige Sparkasse aus wichtigen Gründen unzumutbar ist, zum Beispiel, weil der Kontoinhaber Dienstleistungen bei Kreditinstituten missbraucht hat oder die vereinbarten Kontoführungsentgelte nicht entrichtet.
3. Das Bürgerkonto, das die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr - auch mittels einer SparkassenCard - ermöglicht, kostet nicht mehr als ein vergleichbares von der jeweiligen Sparkasse angebotenes Kontomodell mit Überziehungsmöglichkeit.
4. Die Sparkasse wird die Ablehnung oder Kündigung eines Bürgerkontos im Einzelfall schriftlich begründen. Im Falle von Streitigkeiten um das Bürgerkonto erkennt die Sparkasse den durch einen Ombudsmann oder eine Schlichtungsstelle der Sparkassen-Finanzgruppe ergangenen Schlichtungsspruch als verbindlich an.
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