Ärzte gegen Patente auf Stammzellen

Gerichtsentscheid nächste Woche

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Berlin (epd/nd). Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat seine Ablehnung von Patenten auf embryonale Stammzellen bekräftigt. Knapp eine Woche vor einem dazu erwarteten Urteil des Bundesgerichtshofs erklärte Montgomery am Mittwoch in Berlin, Embryonen dürften nicht als kommerzielles Produkt betrachtet werden. Dies verstoße gegen die Ethik und die öffentliche Ordnung.

In dem seit 2004 andauernden Rechtsstreit, der voraussichtlich am kommenden Dienstag endgültig entschieden wird, geht es um ein Patent des Stammzellforschers Oliver Brüstle. Er forschte an Stammzellen, um daraus Therapien gegen Parkinson, Alzheimer oder andere neuronale Leiden zu entwickeln. Das Verfahren und die aus den Stammzellen gewonnenen sogenannten Vorläuferzellen meldete er zum Patent an.

Dagegen klagte die Umweltschutzorganisation Greenpeace, die Patente auf Pflanzen, Tiere sowie menschliche Gene und Zellen ablehnt, weil sie eine Kommerzialisierung von Lebensgrundlagen befürchtet. Vor dem Bundespatentgericht hatte Greenpeace damit Erfolg. Brüstle legte Berufung vor dem Bundesgerichtshof ein.

Die Karlsruher Richter legten den Fall zunächst dem Europäischen Gerichtshof vor, der vorgeben sollte, ab wann der Rechtsschutz für einen menschlichen Embryo greift. Die EU-Richter entschieden im Oktober 2011, dass menschliche Embryonen und embryonale Stammzellen grundsätzlich nicht patentierbar sind. Sie begründeten das damit, dass für die Gewinnung der Zellen Embryos zerstört werden müssen. Über den Einzelfall muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.

Laut dem Greenpeace-Experten Christoph Then versucht die Klägerseite nun, ihr Patent zu erstreiten, indem sie sich auch darauf beruft, dass Embryos nicht grundsätzlich bei der Stammzellentnahme zerstört werden müssen. Damit würde das Urteil des EU-Gerichts umgangen, sagte Then. Es müsse verhindert werden, dass auf diesem Weg doch die Möglichkeit für Patente auf Leben entstehe.

Montgomery betonte, dass es der Ärztekammer um die Kommerzialisierung, nicht aber um die Forschung selbst gehe. Er forderte, die Forschung an adulten Stammzellen auszuweiten. Sie werden beispielsweise aus dem Knochenmark eines Erwachsenen gewonnen und können auf einen früheren Entwicklungszeitpunkt programmiert werden. Die Forschung mit adulten Stammzellen ist ethisch weniger umstritten, weil keine Embryos zerstört werden müssen.

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